Antrag. Von unserer Seite eine klare Absage an diesen Antrag, an die Einführung einer automatischen Obsorge, weil, wie ich das bereits im Justizausschuss ausgeführt habe, eine rechtliche Regelung nicht die notwendige Basis, die zwischen den Eltern herrschen muss, ersetzen kann. Es braucht Gesprächsbereitschaft, es braucht die Fähigkeit der Eltern, sich über für ihre Kinder wichtige Dinge unterhalten zu können. Das werden wir mit einem Gesetz nicht erreichen können. Dazu braucht es die von mir zuvor angeführten Unterstützungsmöglichkeiten, um die Eltern dabei zu unterstützen, zu einer solchen Gesprächsbasis zu kommen.
Worüber man meiner Meinung nach jedoch sehr wohl diskutieren muss, und das zeigt auch dieses EGMR-Urteil, ist die Gleichstellung von Elternteilen, in dem Fall der Väter, die in Lebenspartnerschaft leben, mit Vätern, die in Ehe leben. Man muss sicherlich darüber diskutieren, ob Väter, die in aufrechter Beziehung leben und sich um ihre Kinder kümmern, nicht auch eine Möglichkeit zur Obsorge erhalten sollen. Zu dieser Diskussion sind wir gerne bereit. Es gibt aber sicher ein Nein zu einer automatischen Obsorge. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neugebauer: Sehr gebrochener Beifall bei den Grünen!)
13.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Kinderbeistand-Gesetz in 486 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 Z 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 4 Z 1 und Z 3 lit. b.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
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