Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 115

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Be­richt 564 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, sei­nen Bericht 565 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – Einführung der gemeinsamen Obsorge.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.50.399. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (484 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungsle­gungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010) (566 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten eingestellte Re­dezeit. – Bitte.

 


13.51.06

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Justizministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen, die Sie hier im Saal anwesend sind! Dieses Gesetz klingt trocken, spröde fast, ist aber ein ganz, ganz wesentliches Gesetz, weil es eine wichtige Gruppe von Unternehmen, nämlich die kleinen Unternehmen, massiv entlasten wird. Es ist eine Umsetzung jenes Standard Cost Model, das die Re­gierung 2006 beschlossen hat. Ziel war eine 25-prozentige Verwaltungskostenreduk­tion der Unternehmen durch Entlastung von gesetzlich geregelten Informationspflich­ten.

Mit diesem Gesetz heben wir den Schwellenwert für die Bilanzierungspflicht der Einzel­unternehmen und Personengesellschaften von 400 000 € auf 700 000 € an. Ich geste­he allerdings und merke das auch an: Mir wäre es zugunsten der Unternehmensnach­folge noch bedeutend lieber gewesen, wenn wir den Schwellenwert auf 1 Million € hät­ten anheben können, aber werten wir diese Verbesserung einmal als einen ersten gro­ßen Schritt in die richtige Richtung. Damit ersparen wir diesen Unternehmen, die in der Krise jetzt vielfach ohnehin sehr zu kämpfen haben, insgesamt 55 Millionen € im Jahr, und es sind immerhin 12 000 Unternehmen davon betroffen.

 


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