Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 138

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nicht akzeptable Gefährdungen der Rechte der Verfahrensparteien in sich.“ (Übernah­mekommission, an das Bundeskanzleramt am 21. 9. 2007).

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhr­mann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.00.04

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Worum geht es beim Folgerecht überhaupt? – Es hat vor allem Auswirkungen auf den österreichischen Kunstmarkt. In Österreich haben wir seit 2006 eine Regelung, die beim Besitzerwechsel eines Kunstwerkes vorsieht, dass es zu einer Folgerechtsabga­be kommt, und eine EU-Richtlinie sieht seit 2001 diesbezüglich ein einheitliches EU-weites Recht vor, das nicht nur lebende Künstler mit einschließen würde, sondern auch deren Erben beziehungsweise Angehörigen.

Sie alle wissen, dass gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Kunsthandelsunter­nehmen ein sehr schwieriges Leben und wir in Österreich auch eine kleinbetriebliche Struktur haben – das heißt, eine Mitarbeiteranzahl von ein bis zwei Mitarbeitern –, und deswegen ist es, denke ich, mehr als gerechtfertigt, diese Übergangsfristen noch ein­mal auf zwei Jahre zu erstrecken, das heißt, die Folgerechtsabgabe auf Erben noch et­was später in Aussicht zu nehmen.

Es gibt dafür nicht nur den Grund der kleinbetrieblichen Struktur, sondern vor allem auch jenen des organisatorischen Aufwandes, der damit verbunden wäre – eine IHS-Studie hat beispielsweise zum Ausdruck gebracht, dass der Aufwand, sich auch um das Erbrecht zu kümmern, unterm Strich bis zu 245 € statt wie bisher 35 € pro ver­kauftem Werk betragen würde –, aber das wohl ausschlaggebende Argument dürfte sein, dass viele andere Länder Europas, beispielsweise Großbritannien oder die Schweiz, dieses Folgerecht auf Erben ebenfalls ausgesetzt haben – ebenso die USA – und wir für die österreichischen Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile schaffen wollen.

Ganz im Gegenteil: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten gehört der österreichische Kunstmarkt unterstützt, und das tun wir mit diesem Gesetz! (Beifall bei der ÖVP.)

15.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Jarolim. Eingestellte Redezeit: 1 Minute. – Bitte. (Abg. Scheibner – in Richtung des Abg. Jarolim, der auf dem Weg zum Rednerpult kurz bei Bundesministe­rin Mag. Bandion-Ortner stehen bleibt –: Die hat er schon verwirkt! – Abg. Silhavy: Fal­sche Richtung!)

 


15.02.28

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren! In Kürze: Es ist sicherlich nicht so eindeutig, wie das meine Vorrednerin gesagt hat, weil das Folge­recht natürlich schon seine Rechtfertigung hat. – Allein durch den Umstand, dass wir da ein gewisses Konkurrenzverhältnis mit der Schweiz und mit England haben, war diese Verlängerung gerechtfertigt. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der Interessenabgleich wurde dadurch geschaffen, dass die Grenze von 3 000 € auf 2 500 € herabgesetzt worden ist, und ich hoffe, dass das ein klein wenig dazu beitra­gen konnte, dass wir hier eine gerechte Lösung gefunden haben.

Ich glaube, sie ist gerecht. Wir werden sie daher unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.03

 


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