Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 139

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 2 Minuten. – Bitte.

Herr Abgeordneter Dr. Hübner scheint nicht im Saal zu sein.

Damit gelangt Herr Abgeordneter Scheibner für 2 Minuten zu Wort. – Bitte sehr. (Abg. Scheibner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich bin ja vorbereitet, Frau Präsidentin!)

 


15.03.44

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Wir stimmen den beiden Anträgen zu, auch dem Abänderungsantrag des Abge­ordneten Zinggl, weil wir es durchaus für vernünftig halten, dass sich der zuständige Minister entsprechend informieren kann, damit er auch uns, dem Parlament, auskunfts­pflichtig wird.

Was mir in diesem Bereich noch ein Anliegen wäre, ist, dass man nicht vergisst – und das haben wir hier schon lange nicht mehr diskutiert –, dass man die Kultur- und Kunstförderung vor allem dort fokussiert, wo Künstler noch keinen Markt haben – das sind junge Künstler. Hier sollte man noch stärkere Anstrengungen unternehmen, dass diese sich einen Markt schaffen können, damit sie ihre Karriere auch entsprechend be­ginnen können, und vielleicht bei dem einen oder anderen etablierten Künstler mit den Förderungen ein bisschen zurückgehen.

Wie gesagt: Wir stimmen den beiden Anträgen zu. (Beifall beim BZÖ.)

15.04

15.04.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Mir liegen hiezu keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Urheberrechtsge­setz-Novelle 2009 samt Titel und Eingang in 574 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz und das Übernahmegesetz geändert werden, in 482 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwur­fes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Art. 1 § 31 und Art. 2 § 28 bezieht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

 


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