Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 156

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Wir sind im Rahmen der Behandlung dieses Gesetzes mit einem Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage 466 der Beilagen konfrontiert worden, in dem die Regierungs­parteien gemeint haben, die durch die Notfallplanung und die Pandemie vorhandenen Medikamentenbestände, die zum Glück nicht gebraucht werden, jetzt einfach auf den Markt werfen zu können. Es wurde also ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt. Das heißt, schlicht gesagt und in kurzen Worten: Es soll einfach das Haltbarkeitsdatum ausgedehnt werden, sagen wir von 2009 auf 2011.

Dazu gab es dann eine Ausschussfeststellung, in der es heißt, das Medikament darf in Umlauf gebracht werden, wenn die Qualität, die Wirksamkeit und Sicherheit gegeben sind. – Das ist Absurdistan! Ein No-na-net-Gesetz ist das, beziehungsweise eine No-na-net-Feststellung!

Meine Damen und Herren! Ich halte es für eine gefährliche Drohung, wenn das Minis­terium versucht, bei einem Vertrag, der abgeschlossen wurde und der für die Republik nicht günstig war, weil offensichtlich zu teuer und zu viel eingekauft wurde, auf diese Art und Weise das Geld wieder zurückzulukrieren. Das Geld wiederzubekommen ist zwar eine gute Sache, aber die Art und Weise, wie das geschehen soll, ist nicht im Sin­ne der Patienten und der Konsumenten. Wir stimmen deshalb diesem Gesetz nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.00.04

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Dr. Karlsböck, mir wäre es recht, wenn man nicht immer alles schlechtreden und auch ein bisschen bei der Wahrheit bleiben würde, denn Faktum ist, dass wir weltweit eines der sichersten Arzneimittelgesetze und auch eines der sichersten Medizinpro­duktegesetze haben.

Aber wir haben im Ausschuss auch festgestellt, dass besondere Umstände besondere Regeln erfordern. Deswegen war die Notwendigkeit gegeben, sowohl das Medizinpro­duktegesetz als auch das Arzneimittelgesetz dem EU-Recht anzupassen, um so sogar eine Verbesserung des europäischen Zulassungssystems herbeiführen zu können. Konkret geht es ja darum, dass nun auch Altzulassungen von Arzneimitteln – also jene, die in Österreich schon lange zugelassen sind – EU-konform evaluiert werden können, damit in Zukunft eine Gleichbehandlung aller Arzneimittel gewährleistet ist.

Ebenso wurde, wie Sie richtigerweise gesagt haben, in der Vorwoche im Gesundheits­ausschuss von den Regierungsparteien ein Abänderungsantrag eingebracht, der er­möglicht, dass es – wie eingangs erwähnt – eine Sonderregelung betreffend der Abga­bewege, zum Beispiel beim H1N1-Grippefall und für den dazu zugelassenen Impfstoff, geben soll.

Das bedeutet in weiterer Folge, dass Arzneimittel, die im Zuge der Vorsorgemaßnah­men im Rahmen einer Epidemie, einer Krisensituation oder einer Pandemie – wie dies auch im Fall der von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten und ausgerufenen Pandemie der Fall ist – vorrätig gehalten werden können, wieder in den üblichen Ver­triebsweg eingeführt werden dürfen, um eben die Lagerbestände umwälzen zu können.

Aber, Herr Dr. Karlsböck, bleiben wir bei der Wahrheit: Es dürfen – und das sagt auch unser Abänderungsantrag aus –, wenn im Bereich eines Zivil- und Katastrophenschut­zes bevorratete Arzneimittelspezialitäten gelagert wurden, diese über deren Ablauf nur dann verwendet werden, wenn es vorher eine fachliche Untersuchung durch das Arz-


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