neimittelkontrolllabor der AGES gegeben hat und diese bestätigt, dass die Wirksamkeit gegeben und die Qualität unbedenklich sind.
Mit der Beschlussfassung der vorliegenden Novelle zum Medizinproduktegesetz werden daher neben den notwendigen EU-Anpassungen auch relevante nationale Aufgabenstellungen umgesetzt, wie etwa Zuordnungen über die Vorschriften für die Akkreditierung und die Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung der medizinischen Produkte. (Beifall bei der SPÖ.)
16.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
16.02
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Grundsätzlich könnte das Medizinproduktegesetz die Zustimmung des BZÖ finden, vor allem weil es sich dabei um Verbesserungen des europäischen Zulassungssystems handelt – speziell um eine bessere klinische Bewertung und vor allem auch um die Erweiterung des Medizinproduktebegriffes auf Software. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, aber was wir vehement kritisieren ist das, was auch meine Vorredner hier gesagt haben, nämlich die Medikamentensicherheit unter Punkt 7, die Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit Krisensituationen.
Jene Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss gewesen sind, können sich erinnern, dass es einen sogenannten Abänderungsantrag gegeben hat, und wir haben damals schon gesagt, dass das eine Anlassgesetzgebung ist – eine Anlassgesetzgebung deshalb, weil wahrscheinlich zu viel Impfstoff für die sogenannte Schweinegrippe eingelagert wurde und man jetzt im Grunde nicht weiß, was man damit tun soll. Was Sie heute in einer Tageszeitung lesen können, bestätigt dies. Dort steht:
„Schweinegrippe-Impfung wird ein Flop. 600 000 Impfdosen lagern derzeit in ganz Österreich. Schweinegrippe: 200 000 geimpft, Influenza: 1 Mio.“ (Abg. Dr. Oberhauser: Da geht es um Tamiflu ... !)
Man spricht also von Ladenhütern, die gelagert werden – und daher ist für uns diese Sonderbestimmung auch nichts anders als eine Legalisierung des Verkaufs dessen, was man nicht anbringt. Daher, denke ich, ist es gerade im Rahmen der Arzneimittelsicherheit und der Medizinproduktesicherheit fahrlässig, so zu handeln – und daher werden wir gerade diesem Punkt unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall beim BZÖ.)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht steht im Mittelpunkt des Entwurfes zur Änderung des Medizinprodukte- und des Arzneimittelgesetzes. Dabei geht es vor allem um die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend aktive implantierbare medizinische Geräte sowie um das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten.
Die Sonderregelung über die Vertriebswege hat bereits Kollege Spindelberger sehr kompetent vorgetragen, ich kann mir daher die Wiederholung ersparen. Natürlich steht auch die Sicherheit der Konsumenten, der Patienten im Vordergrund, und das wurde auch durch eine Ausschussfeststellung im Ausschuss extra festgehalten.
Ich ersuche um Annahme dieses Abänderungsantrages! (Beifall bei der ÖVP.)
16.06
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