Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. Sie kennen die GOG-Bestimmungen. – Bitte.
16.06
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Haubner hat, Bezug nehmend auf den heutigen Artikel in „ÖSTERREICH“, behauptet, dass dieses Gesetz geändert worden sei, um den extra für diese Pandemie produzierten Impfstoff bis 2011 abzugeben. – Das ist falsch.
Es handelt sich um Tamiflu, das damals noch unter Bundesministerin Rauch-Kallat, glaube ich, gekauft wurde. (Abg. Dr. Jarolim: Jetzt haben Sie ihn da! – Abg. Haubner hält den von ihr zuvor zitierten Artikel in die Höhe.) Einen Impfstoff, den man extra für einen Grippestamm produziert, kann man wahrscheinlich schon 2010 oder 2011 auf keinen Fall mehr verwenden, weil der Grippestamm nicht der gleiche sein wird. – Nicht alles, was in der Zeitung steht, ist wahr! (Beifall bei der SPÖ.)
16.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dr. Jarolim und Haubner.)
16.07
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Geschätzte Frau Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! In Österreich wird es Personen leicht gemacht, sich privat Rezepte für Medikamente zu besorgen, die psychotrope Stoffe enthalten. Diese Medikamente können dann für den Eigenverbrauch Verwendung finden, sie können aber auch weitergegeben werden. Ich möchte niemanden kriminalisieren, aber die Weitergabe dieser Medikamente als Drogenersatz wird immer häufiger praktiziert.
Es ist schon richtig, dass man diese Medikamente nicht einfach verbieten kann, sie erzeugen aber, in Verbindung mit Alkohol konsumiert, starke Rauschzustände, die sogar zum Tod führen können. Berichte aus den USA, wo diese Medikamente frei erworben werden können – zum Beispiel in den Supermärkten – bestätigen diese Aussage. Österreich ist auf dem Gebiet der Suchtgiftprävention und -bekämpfung eines der führenden Länder, man sollte aber keine Möglichkeit auslassen, diese noch zu verbessern.
Im Zusammenhang mit dem Rollout der e-card wurden die niedergelassenen Ärzte, die Kassenverträge haben, mit dem Arzneimittelbewilligungssystem ausgestattet. Mit diesem Arzneimittelbewilligungssystem können sich Ärzte chefarztpflichtige Arzneimittel auf elektronischem Weg bewilligen lassen. Damit lässt sich rückverfolgen, welcher Arzt welches Medikament welchem Patienten verschrieben hat. Dieses Arzneimittelbewilligungssystem ließe sich auch für die Erfassung von Medikamenten, die psychotrope Stoffe enthalten, verwenden.
Österreich sollte alles tun, um zu verhindern, dass Arzneimittel, die psychotrope Stoffe enthalten, über unredlich erworbene Privatrezepte beschafft werden können. Dazu sind in Österreich die EDV-gestützten Informationssysteme zu verwenden. Man sollte eine zentrale Stelle einrichten, die im Bereich aller mit der Rezeptabrechnung befassten Sozialversicherungsträger die Datenerfassung aller Medikamente, die psychotrope Stoffe enthalten, über das ABS erfasst. Dabei sind auch die Privatärzte einzubinden.
Wir wollen nichts anderes, als das erfasst wird, wie viele Medikamente, die psychotrope Stoffe enthalten, bezogen und von den Ärzten verschrieben werden. Anhand dieser Zahlen können wir dann feststellen, ob die Handlungsweise bei der Abgabe dieser Medikamente geändert werden soll.
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