Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 159

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Meine Damen und Herren! Bei aller Effizienz unseres Drogenbekämpfungsprogramms wäre dies eine nächste Möglichkeit, eine Lücke zu schließen! (Beifall beim BZÖ.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald zu Wort. – Bitte.

 


16.10.16

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Ich gebe schon zu, dass kein Gesetz zu 100 Prozent perfekt ist – trotzdem ist diese Änderung des Medizinprodukte- und des Arzneimittelgesetzes eine klare Ver­besserung. Sie setzt eine EU-Richtlinie um, die letztlich auch die Patientensicherheit – über Arzneimittelsicherheit und Arzneimittelproduktsicherheit – betrifft. Das geht von Implantaten über genetisch veränderte Zellen, die therapeutisch genutzt werden kön­nen, bis hin zu Tumorantikörpern und allem anderen.

Sie wissen, dass die Abgrenzungen teilweise schwere Rechtsunsicherheit bei klini­schen Versuchen oder gar Fehler bei klinischen Versuchen und bei Definitionen er­bracht haben, die ungünstig waren – um nicht zu sagen: die teilweise gegen die Be­stimmungen von EU und Ethikkommissionen verstoßen haben.

Es ist entscheidend, dass Daten klinischer Prüfungen in Europa zentral gesammelt werden und natürlich auch Einsicht darin möglich ist. Das verhindert, dass Daten ver­schwinden, eventuell manipuliert, beschönigt oder hintangehalten werden, dass Versu­che aufgrund angeblich zu geringer Zahlen, die aber gar nicht so gering sind, wieder­holt werden. Also solche Register sind jedenfalls sinnvoll!

Sinnvoll ist auch, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die der Sicherheit von Medikamenten für minderjährige Jugendliche – ja, auch Neugeborene – dient, und dazu sind eben un­ter bestimmten strengen Voraussetzungen und maximaler Schonung der jungen, klei­nen Patientinnen und Patienten klinische Versuche nötig, um da nicht Experimente an Kindern durchzuführen – das ist ein großer Fortschritt! Das hat zuerst Bedenken her­vorgerufen, aber alle Bedenken konnten wirklich wissenschaftlich und ethisch widerlegt werden, daher stimmen wir diesem Gesetz zu.

Wir würden uns nur noch wünschen, dass die Europaratskonvention über Biomedizin und Ethik doch endlich von der Republik Österreich ratifiziert würde, um damit ethi-
sche Lücken zu schließen und einen Schritt weiter zu gehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter List zu Wort. – Bitte.

 


16.13.01

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Gesundheitsminis­ter! Ein Bereich in dieser Gesundheitsdebatte ist noch offen, nämlich die aufgedeckten Missstände und Probleme bei den Sozialversicherungsträgern.

Zur Ausgangslage: Ältere und kranke Menschen sind auf die vorhandenen Infrastruktu­ren von Ärzten und Hausapotheken angewiesen, um ihr Rezept dort sofort einlösen zu können. Das ist aber nicht überall möglich, weil sich einige Kassen weigern, die Haus­apothekenabrechnungen über das elektronische Datenaustauschsystem abzuwickeln.

Dadurch werden betagte Patienten leider gezwungen, ihre Arzneimittel vorzufinanzie­ren. Sie müssen Geld für Arzneimittel auslegen, die sie aus der wahlärztlichen Haus­apotheke erhalten haben. Anschließend müssen sie die Arzneimittelrechnungen bei ih­rer Kasse einreichen und bekommen oft nur bis zu 80 Prozent der tatsächlichen Medi­kamentenkosten refundiert.

 


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