Meine Damen und Herren! Bei aller Effizienz unseres Drogenbekämpfungsprogramms wäre dies eine nächste Möglichkeit, eine Lücke zu schließen! (Beifall beim BZÖ.)
16.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. – Bitte.
16.10
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich gebe schon zu, dass kein Gesetz zu 100 Prozent perfekt ist – trotzdem ist diese Änderung des Medizinprodukte- und des Arzneimittelgesetzes eine klare Verbesserung. Sie setzt eine EU-Richtlinie um, die letztlich auch die Patientensicherheit – über Arzneimittelsicherheit und Arzneimittelproduktsicherheit – betrifft. Das geht von Implantaten über genetisch veränderte Zellen, die therapeutisch genutzt werden können, bis hin zu Tumorantikörpern und allem anderen.
Sie wissen, dass die Abgrenzungen teilweise schwere Rechtsunsicherheit bei klinischen Versuchen oder gar Fehler bei klinischen Versuchen und bei Definitionen erbracht haben, die ungünstig waren – um nicht zu sagen: die teilweise gegen die Bestimmungen von EU und Ethikkommissionen verstoßen haben.
Es ist entscheidend, dass Daten klinischer Prüfungen in Europa zentral gesammelt werden und natürlich auch Einsicht darin möglich ist. Das verhindert, dass Daten verschwinden, eventuell manipuliert, beschönigt oder hintangehalten werden, dass Versuche aufgrund angeblich zu geringer Zahlen, die aber gar nicht so gering sind, wiederholt werden. Also solche Register sind jedenfalls sinnvoll!
Sinnvoll ist auch, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die der Sicherheit von Medikamenten für minderjährige Jugendliche – ja, auch Neugeborene – dient, und dazu sind eben unter bestimmten strengen Voraussetzungen und maximaler Schonung der jungen, kleinen Patientinnen und Patienten klinische Versuche nötig, um da nicht Experimente an Kindern durchzuführen – das ist ein großer Fortschritt! Das hat zuerst Bedenken hervorgerufen, aber alle Bedenken konnten wirklich wissenschaftlich und ethisch widerlegt werden, daher stimmen wir diesem Gesetz zu.
Wir würden uns nur noch
wünschen, dass die Europaratskonvention über Biomedizin und Ethik
doch endlich von der Republik Österreich ratifiziert würde, um damit
ethi-
sche Lücken zu schließen und einen Schritt weiter zu
gehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter List zu Wort. – Bitte.
16.13
Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Gesundheitsminister! Ein Bereich in dieser Gesundheitsdebatte ist noch offen, nämlich die aufgedeckten Missstände und Probleme bei den Sozialversicherungsträgern.
Zur Ausgangslage: Ältere und kranke Menschen sind auf die vorhandenen Infrastrukturen von Ärzten und Hausapotheken angewiesen, um ihr Rezept dort sofort einlösen zu können. Das ist aber nicht überall möglich, weil sich einige Kassen weigern, die Hausapothekenabrechnungen über das elektronische Datenaustauschsystem abzuwickeln.
Dadurch werden betagte Patienten leider gezwungen, ihre Arzneimittel vorzufinanzieren. Sie müssen Geld für Arzneimittel auslegen, die sie aus der wahlärztlichen Hausapotheke erhalten haben. Anschließend müssen sie die Arzneimittelrechnungen bei ihrer Kasse einreichen und bekommen oft nur bis zu 80 Prozent der tatsächlichen Medikamentenkosten refundiert.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite