Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 160

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diese Vorgangsweise, geschätzte Damen und Herren, ist umständlich und älteren Menschen nicht mehr zumutbar. Gleichzeitig übersteigen das Porto für die Zusendung des Erlagscheines betreffend den Selbstbehalt, die Abrechnung und der Verwaltungs­aufwand die Höhe des eingenommenen Betrages um ein Vielfaches. Dabei explodie­ren die Kosten, und damit verliert die ärztliche Hausapotheke ihre ursächlichste Funk­tion, nämlich die Beschaffung von Medikamenten für betagte und kranke Menschen wesentlich zu vereinfachen.

Da sind die Sozialversicherungsträger säumig – zum Nachteil der Menschen, die das marode System mit 83 Prozent ihrer Beiträge finanzieren. Den 22 Sozialversicherungs­trägern fehlt es an Reformbereitschaft für einheitliche und schlanke Strukturen.

Um diese Missstände abzustellen, haben wir einen notwendigen Antrag eingebracht – Sie wissen das, Herr Gesundheitsminister. In diesem werden Sie als zuständiger Res­sortchef aufgefordert, die Ungleichbehandlungen von Patienten bei der Abrechnung der auf Krankenschein erbrachten Leistungen abzustellen.

Diese von uns geforderten Gleichbehandlungen wurden von ÖVP und SPÖ im Ge­sundheitsausschuss mit fadenscheinigen Argumenten niedergestimmt. Damit werden die Rezeptabrechnungen von den Kassen weiterhin unterschiedlich durchgeführt und verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz. – Da haben Sie, Herr Bundesminister, ge­meinsam mit SPÖ und ÖVP eine längst überfällige Verwaltungsvereinfachung verhin­dert. (Beifall beim BZÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. – Bitte.

 


16.15.31

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne Damen und Herren! Am Ende dieses Tagesordnungspunktes darf ich noch einmal festhalten, dass wir mit dem Beschluss dieser Novelle ganz wesentliche Verbesserun­gen in den Bereichen Medizinprodukte- und Arzneimittelgesetz umsetzen.

Zu einigen Veränderungen einige Bemerkungen in gebotener Kürze:

Das Zulassungssystem für medizinische Produkte wird rascher und nachvollziehbarer. Es wird früher klar sein, in welche Kategorie ein in Entwicklung befindliches Produkt eingeordnet wird. Dadurch können die entsprechenden Zulassungen zeitgerecht einge­holt werden.

Im Gesundheitsministerium wird der Abgrenzungs- und Klassifizierungsbeirat einge­richtet. Dort wird die Abgrenzung zwischen Arznei- und Medizinprodukten diskutiert; das ermöglicht rasche und recht sichere Entscheidungen in diesem äußerst komplexen Themenbereich.

Durch dieses Gesetz ist es weiters möglich, die Marktüberwachung effektiver und nachhaltiger zu gestalten. Das ist gerade deshalb wichtig, weil in den letzten Jahren auch am Medizinmarkt Produktfälschungen immer häufiger wurden.

Noch zwei letzte Bemerkungen: Die klinische Bewertung wird nunmehr prozessorien­tiert verstanden. Das heißt, der Beurteilungs- und Dokumentationsprozess beginnt mit der Markteinführung und wird darüber hinaus fortgesetzt.

Die Mitglieder der Ethikkommission müssen künftig ihre Beziehung zur Industrie offen­legen. Diese Regelung soll garantieren, dass nicht die geringste Vermutung der Befan­genheit eines Mitgliedes aufkommen kann – eine vernünftige Präventivmaßnahme.

In Summe sind dies sinnvolle Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht, die wir gerne unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.17

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite