Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 161

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Stö­ger. – Bitte.

 


16.17.47

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert wird, schaffen wir die Möglichkeit, im EU-Recht wieder gleichauf zu liegen. Wir sind mit diesem Gesetz auch in der Lage, einen Auftrag der EU zu erfüllen, nämlich, dass wir auch schon länger im Prozess befindlichen Medikamenten neuerlich die Zulassung geben können.

Ich denke, dass die Rechtssicherheit bei den Medikamenten erhöht wird, indem wir einen Abgrenzungsbeirat – der die Aufgabe hat, schwierige Abgrenzungsfragen darzu­stellen – im Ministerium einführen.

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bekommt verstärkt Aufgaben und hat auch die Verantwortung dafür, dass in Österreich die Medikamente zur Verfügung stehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass auch der Abände­rungsantrag behandelt wird, da aufgrund der Erfahrungen mit der Pandemie sicherge­stellt werden kann, dass wir die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit haben, dass wir geordnete und gesicherte Vertriebswege auch auf gesetzlicher Basis sicherstellen können und damit wir auch die Krisenvorsorge vornehmen können.

Den Redebeitrag des Abgeordneten List betreffend erlaube ich mir richtigzustellen, dass die elektronische Datenerfassung eine Maßnahme ist, die zur Anmeldung von Versicherten bei der Sozialversicherung dient und mit der Abrechnung gar nichts zu tun hat. Ich erinnere daran, dass wir schon mehrere Jahre die e-card haben und die Zeit der Krankenscheine schon lange vorbei ist. – Ich bitte darum, die Dinge so zu se­hen, wie sie derzeit sind.

Das ist kein Problem für die Bevölkerung, weil es kaum Wahlärzte gibt, die auch eine Hausapotheke haben. Die Versorgung findet durch Vertragsärztinnen und -ärzte mit Hausapotheke statt. (Beifall bei der SPÖ.)

16.20

16.20.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Auch von der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden, in 549 der Beilagen.

Hiezu hat Frau Abgeordnete Haubner ein Verlangen auf getrennte Abstimmung ge­stellt.

Ich werde daher zunächst über die von diesem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Ziffern 7 und 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen ihre Zustimmung ge­ben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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