Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 162

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Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. –Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 550 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschus­ses, seinen Bericht 553 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

16.22.3423. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (13. Ärztegesetz-No­velle) (547 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (465 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (548 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 23 und 24 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 3 Minuten. – Bitte.

 


16.23.07

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln heute eine Änderung des Apothekerkammergesetzes und eine Änderung des Ärztegesetzes. Wir werden beiden Gesetzesmaterien nicht unsere Zustimmung geben.

Es ist so, dass beide Gesetzesänderungen auch deshalb notwendig geworden sind, weil Sie von Rot und Schwarz die Sozialpartner unbedingt in den Verfassungsrang he­ben wollten und auch die Kammern in den Verfassungsrang gehoben haben. Wir glau­ben, dass das der falsche Weg ist und dass das nicht richtig war. Wir waren damals dagegen, und wir werden daher auch die jetzt notwendig gewordenen verfassungs­rechtlichen Änderungen nicht mittragen.

In Wirklichkeit ist das, was jetzt passiert, ein klassisches Beispiel für eine Mehrgleisig­keit in der Verwaltung. Das heißt, man zergliedert die Kompetenzen, man gliedert sie immer weiter auf, man macht sie noch undurchsichtiger und noch undurchschaubarer.

 


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