Gleichzeitig soll den Kammern ihre Autonomie weggenommen werden, es soll auch die Selbstverwaltung beschnitten und sozusagen in ein politisches System übertragen und dort verwaltet werden. Das ist eine Verpolitisierung der Freien Berufe und auch der Kammern. Da stimmen wir absolut dagegen.
Ich glaube auch, dass es vollkommen widersinnig gegenüber den Freien Berufen ist, dass man ihre Kompetenzen immer mehr beschneidet. Das heißt, das, was hier eingeläutet werden soll, ist das Ende der Freien Berufe. Und dem werden wir niemals unsere Zustimmung geben! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich denke, dass die Selbstverwaltung ein wichtiges Instrument ist. Ich glaube auch, dass die Freien Berufe viel zu wertvoll sind, als dass man sie in ein politisches System „einkastelt“. Wir haben jetzt quasi eine Open-end-Situation: Wir wissen nicht, was noch alles in den übertragenen Bereich kommen soll, wo noch überall der Herr Bundesminister – oder vielleicht auch einer seiner Nachfolger – Einfluss nehmen kann. Das ist das Einläuten des Endes der Freien Berufe.
Ich glaube, Sie wären gut beraten, auch einmal darüber nachzudenken, eine genaue Definition zu geben und zu überlegen, ob man das will: ob man die Freien Berufsstände wirklich aushöhlen will. Wir von der FPÖ stehen dafür nicht zur Verfügung. (Beifall bei der FPÖ.)
16.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. – Bitte.
16.25
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mir schon vorstellen, dass man über ein Gesetz geteilter Meinung sein kann, ich konnte mir aber nicht vorstellen, dass man über ein Gesetz beziehungsweise zwei Gesetze so viel Unsinn erzählen kann, nämlich bezüglich Verpolitisierung der Selbstverwaltung und Beschneidung der Rechte der Kammern. Ganz genau das Gegenteil ist der Fall. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Echt?) – Wenn Sie es gelesen hätten, wüssten Sie es wahrscheinlich. Ja, sicher, denn es gehört zur verantwortungsvollen Arbeit einer Abgeordneten dazu, dass man sich die Dinge, über die man hier redet, zumindest so weit anschaut, dass man weiß, wovon man spricht. (Beifall bei der SPÖ.)
Ganz im Gegenteil: Der Verwaltungsaufwand wird verringert. Es werden Verordnungen aufgehoben, wenn man sie nicht braucht, aber man wird das jetzt nicht im Vorhinein abstimmen müssen. Das heißt, der Verwaltungsaufwand wird geringer.
Die Zuordnung zu eigenem und übertragenem Wirkungsbereich ist einfach viel, viel klarer. Ich glaube, wir alle haben vor allem in der Frage der Qualitätssicherung noch in den letzten Jahren diskutiert, ob es gescheit ist, dass die Qualitätssicherung nur allein in den Händen der Ärztekammer liegt. Wir waren uns alle sicher, dass wir ganz gerne hätten, dass Ärzte nicht alleine Qualitätssicherung betreiben, dass wir zwar auf ihr Know-how nicht verzichten möchten und auch glauben, dass sie die Besten sind, die das können, wir aber trotzdem jemanden wollen, der auf deren Arbeit schaut. – Und genau das hat man jetzt gemacht.
Die Qualitätssicherung ist in den übertragenen Wirkungsbereich gegangen. Das heißt, die Ärztekammer erstellt ihre Kriterien, macht auch die Prüfaufträge, aber letztendlich hat der Minister die Weisung, darauf zu schauen, dass das auch ordentlich gemacht wird.
Man kann dagegen sein, dass man Selbstverwaltung und Kammern in den Verfassungsrang hebt – das sei unbestritten –, aber man kann nicht sagen, dass dieses Ge-
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