Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 164

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setz dazu dient, zu verpolitisieren und zu verkomplizieren. Das genaue Gegenteil ist der Fall! Es wird einfacher (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Für wen?), es wird kla­rer und transparenter zugeordnet – sowohl im Apothekerkammergesetz als auch im Ärztegesetz.

Ich glaube, dass da etwas sehr Gutes gelungen ist, zu dem man dem Herrn Minister nur gratulieren kann. (Beifall bei der SPÖ.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


16.27.23

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das BZÖ wird dem Ärztegesetz und dem Apothekerkammergesetz, wie im Aus­schuss schon festgestellt, aus dem ganz einfachen Grund nicht zustimmen, weil wir auch 2007 schon dagegen waren, dass Kammern in den Verfassungsrang gehoben werden, dass Kammern und Sozialpartner in der Verfassung festgeschrieben werden. Diese Anpassung des Apothekerkammer- und Ärztegesetzes ist jetzt notwendig, weil sie an die neuen Erfordernisse angeglichen werden müssen.

Wir waren damals dagegen, weil wir dagegen sind, dass Zwangsmitgliedschaften, was sie ja in den Kammern zum Teil sind, festgeschrieben werden. Jetzt haben wir Klarheit; damals konnte man uns gar nicht genau sagen, wie viele Sozialpartner da hinein kom­men. Jetzt haben wir zumindest betreffend Apothekerkammer und Ärztekammer Klar­heit, wie es da ausschauen soll.

Wir finden, dass das ein falsches Zeichen ist, denn bisher hatte der Minister nur gene­relle Aufsichtspflicht über alle Kammertätigkeiten, jetzt hat er ein Weisungsrecht im übertragenen Wirkungsbereich. Der übertragene Wirkungsbereich ist wesentlich aus­geweitet worden. Auch da sieht man: Die Ärzte haben ein bisschen besser verhandelt als die Apotheker, weil sie weniger im übertragenen Wirkungsbereich haben – also auch da gibt es Unterschiede.

Die Ärzte und die Apotheker werden vom Minister – ich sage es ganz klar – an die kur­ze Leine genommen und es kommt zusätzlich ein massiver und erheblicher Verwal­tungsaufwand dazu.

Frau Kollegin Oberhauser, Sie haben gesagt, es wird nicht mehr verwaltet. – Das steht aber in der Novelle drinnen! Der Herr Minister hat zwar im Ausschuss gesagt, das Wort „erheblich“ relativiere er: Weil das Gesundheitsministerium so sparsam sei, könne man das Wort „erheblich“ lassen. Aber wenn in den Erläuterungen „massive“ beziehungs­weise „erhebliche Steigerung des Vollziehungsaufwands“ steht, dann ist für mich klar, dass es mehr an Verwaltung, mehr an Kosten, mehr an Personal gibt. (Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade in Zeiten wie diesen, in denen alle von Verwaltungsreform reden, die Regierung sagt, wo sie überall einsparen will, dass 3 Milliarden € absolut an Einsparungsmöglichkeiten gegeben sind, zeigt man in diesem Bereich, auch wenn es ein kleiner Bereich ist, wieder, wie man es nicht machen soll. Da frage ich mich schon, was das Ganze soll. (Beifall beim BZÖ.)

Daher werden wir, wie gesagt, dem nicht zustimmen, denn wir brauchen Verwaltungs­reduzierung, wir brauchen eine Beschränkung des Staates auf das Wesentliche, wir brauchen eine Eindämmung der Bürokratie und wir brauchen das Geld, gerade im Ge­sundheitssystem, dort, wo es besonders notwendig ist: bei den Patientinnen und Pa­tienten.

 


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