Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 168

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im eigenen Wirkungsbereich die fachliche Weiterbildung ihrer Mitglieder durchzuführen ist. Der Apotheker hat heute eine ganz zentrale Funktion, in der Medikamentenabgabe, in der Beratung, im Gespräch mit der Bürgerschaft, und ich denke, die fachliche Wei­terbildung nur der Kammer zu übertragen, das halte ich für zu schwach. Ich würde mei­nen, Herr Bundesminister, dass es eine lohnende Aufgabe wäre – so wie im Ärztege­setz! –, hier auch für eine entsprechende Aufsicht zu sorgen, damit wir die gebotene Qualität den Bürgern gegenüber jederzeit auch weiterhin erbringen können. Das wäre nur ein Vorschlag, ansonsten sind die beiden Vorlagen, glaube ich, absolut zustim­mungsfähig. (Beifall bei der ÖVP.)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


16.42.31

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Durch die Änderung des Artikels 120 Bundes-Verfassungsge­setz – das ist ja schon mehrmals ausgeführt worden – sind die Kammern in Verfas­sungsrang gehoben worden. Das bedeutet für die Kammern mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten, und ich bin überzeugt, dass es im Endeffekt auch mehr Qualität geben wird.

Diese neue Überlegung, dass neben dem eigenen Wirkungsbereich auch der übertra­gene Wirkungsbereich jetzt den Kammern überlassen wird, ist, finde ich, ebenfalls ver­nünftig. Ich glaube schon, dass es erforderlich ist, dass dem Bundesminister für Ge­sundheit nicht nur eine Aufsichtspflicht zukommen muss, sondern auch ein Weisungs­recht im übertragenen Wirkungsbereich.

Ich denke, die Kammern hätten dieser Gesetzesänderung nicht zugestimmt, wenn es nicht auch den Kammern einen Vorteil bringen würde. Ich sehe ebenfalls nicht, dass es dadurch zu einer Aufblähung der Bürokratie kommt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

16.44

16.44.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 13. Ärztegesetz-Novelle samt Titel und Eingang in 467 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung hier die Zustimmung ge­ben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 465 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

 


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