Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 167

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Trotz der dadurch notwendigen Schaffung von Planstellen ist festzuhalten, dass die Umschichtung der Kosten im Ministerium selbst erfolgt und dadurch auch diese Kosten im Ministerium neutral gehalten werden können. Der Wegfall der zweiten Instanz – sprich: der Instanz des Landeshauptmannes und des Verwaltungssenates – bringt eine wesentliche Einsparung mit sich und entlastet die Länder. Die Einschränkung bei der Rechtsdurchsetzung wird hier nicht angegriffen und bleibt weiterhin aufrecht.

Mit dieser verfassungsrechtlichen Absicherung wird ein weiteres klares Bekenntnis zur österreichischen Selbstverwaltung abgelegt: zur Selbstverwaltung der Kammern und damit zur Sozialpartnerschaft in Österreich.

Geschätztes Hohes Haus! Die Menschen in Österreich vertrauen und bauen auf ihre Interessenvertretungen, die Kammern. Gerade in Zeiten wie diesen hat es sich gezeigt, dass man starke Partner braucht. Und die Kammern sind solche starke Partner. Es ist richtig und wichtig, gerade in Zeiten wie diesen, eine gute Zusammenarbeit mit Kam­mern, die auch verfassungsrechtlich abgesichert sind, zu pflegen und zu nützen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dona­bauer zu Wort. – Bitte.

 


16.39.25

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vielleicht erlauben Sie mir, noch auf die vorhergehende Debatte über den An­trag 699/A(E) zum Redebeitrag des Herrn Kollegen List Bezug zu nehmen! Er meinte, dass im Ausschuss eine Barbarei geschehen ist. – Das muss ich schon zurückweisen. Wir haben Sie, Herr Kollege List, und Ihre Fraktion nur darauf hingewiesen, dass Ihr Antrag als solcher keinen Sinn macht.

Es geht im gegenständlichen Fall um eine kleine Gruppe von Ärzten, die nach Errei­chung der Altersgrenze noch eine Hausapotheke führen und die Vertragsarztstelle zu­rückgelegt haben. Wenn man hier eine Abrechnung über das System machen will, dann müssen sich die Herrschaften bequemen, das zu machen. Das ist keine Geset­zesmaterie – deshalb bitte Zurückweisung.

Punkt zwei, zu den Debatten über diese beiden Kammergesetze: Es bedeutet das we­der das Ende der freien Berufe, noch geht es hier um eine Zwangsmitgliedschaft. Mei­ne Damen und Herren! Wir bekennen uns seit Jahren zu den gesetzlichen Interessen­vertretungen, sie haben seit 1945 auch gut funktioniert, und diese können eben nur auf einer gesetzlichen Mitgliedschaft aufbauen. Ich kann doch nicht sagen, wenn es mir passt, gehe ich dazu, und wenn es mir nicht passt, gehe ich wieder raus. Wir brauchen hier die gesetzliche Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten. Die Kammern er­bringen ja auch ihren Mitgliedern gegenüber Leistungen.

Es ist das vielmehr ein Thema der Selbstverwaltung. Da haben alle Debattenredner recht. Das muss man kritisch hinterfragen. Ich denke, das ist auch abgeprüft worden. Hier geht es vor allem darum, dass es in Zukunft ein Aufsichtsrecht gibt, vor allem dort, wo es ausgabenmehrende Positionen gibt. Das zu diskutieren lohnt sich. Das geht ausnahmslos nur im übertragenen Wirkungsbereich und nicht im eigenen Wirkungsbe­reich.

Was die Kosten betrifft: Ich denke, die ausgewiesenen Kosten sind verkraftbar. Auf Einsparungen als solche warten wir. Ob sie damit erzielt werden – ich denke, kann sein, wenn das Aufsichtsrecht entsprechend streng wahrgenommen wird.

Was ich aber in dieser Angelegenheit noch sagen möchte, und das ist mir ein Anlie­gen: Mich stört es nicht, aber ich weise darauf hin, dass laut Apothekerkammergesetz


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