Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 166

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kratie –, denn wir können den Patienten nicht zu Tode verwalten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Großruck.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.34.39

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister Stöger! Ihr Ressort hat sich mit der Apotheker- und Ärztekammer über die Kammerordnung geeinigt. Diesen Frieden sollte man klugerweise nicht stören. Aber was mich interessiert, ist: Wenn man – und das darf man – dagegen ist, dass Kam­mern in den Verfassungsrang gehoben werden, dann aber sozusagen verlangt, dass Kammern in ihrem politischen Agieren am besten überhaupt nicht von außen beein­flusst werden, nicht einmal von der Bundesregierung und dem zuständigen Ressort, dann passt das nicht ganz zusammen.

Ich glaube, man sollte vielleicht auch einmal 2 Minuten – bei mir ist es kürzer – darüber philosophieren, wie das mit dem Freien Beruf der Ärzteschaft ist. Die Mehrzahl der Ärz­te arbeitet im Angestelltenbereich in dem vom Kollegen Rasinger erwähnten Kranken­haussektor. Unter 50 Prozent arbeiten freiberuflich, sind aber zu einem großen Teil einem Vertragspartner bis zur Pensionierung verbunden und im Wort. Das ist schon eine leicht eingeschränkte Freiheit, weil sie bestimmten Regeln unterworfen ist. Und das sollte man akzeptieren.

Ich glaube, das Gesundheitssystem ist ja wegen der Kompetenzzersplitterung bekannt. Wir haben ein Bundesgesetz und neun Ländergesetze. Jetzt soll man noch eine Öster­reichische Ärztekammer, eine Österreichische Apothekerkammer und jeweils neun Landeskammern haben. Das macht die Sache nicht einfacher.

Wenn ich nicht irre, hat das Finanzministerium kritisiert und hat sogar gedroht, das Ge­setz abzulehnen, weil eine A-Stelle für die Verwaltung beansprucht würde. Also das Fi­nanzministerium, wo die Republik Österreich an einer zusätzlichen A-Stellen-Einspa­rung genest, würde ich auch mit einigen Fragezeichen versehen! Vor allem wenn wir uns jetzt überlegen, was den Kassen fehlt, was den Universitäten fehlt – da bei einer A-Stelle zu zocken, das ist eine seltsame Auffassung von Ökonomie! (Beifall bei den Grünen.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. – Bitte.

 


16.36.58

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Mit der Änderung des Ärztegesetzes und des Apothekerkammergesetzes werden diese beiden Rechtsmaterien nunmehr der verfassungsmäßigen Zuordnung angepasst, genauer gesagt: dem Artikel 120b der Bundes-Verfassung angepasst. Dabei wird die Zuordnung der Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich und im übertragenen Wirkungsbereich der Selbstverwaltung der Kammern genauer geregelt. Das ist ein wesentlicher Punkt zur Unterscheidung des Aufgabenbereiches.

Wichtig erscheint mir, dass mit dieser Änderung der Gesetzesmaterien die Weisungs­bindung beziehungsweise die Installierung des Weisungsrechtes des Bundesministers für Gesundheit im übertragenen Wirkungsbereich – es ist schon angeführt worden, wie wichtig die Qualitätssicherung ist – einhergeht und die Weisung auch bei der Ausbil­dung von Dritten ermöglicht wird.

 


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