Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 194

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zesvorschlag zuzuleiten, mit dem der Ausgleichszulagenrichtsatz des ASVG bis 2013 schrittweise auf die von der Statistik Austria im Rahmen von EU-SILC erhobenen Ar­mutsgefährdungsschwelle angehoben wird.

Ich sehe gerade, da sind Rechtschreibfehler drinnen. Ich bitte Sie, das zu entschuldi­gen, der Sinn des Antrages wird dadurch nicht gestört.

Und jetzt komme ich zum zweiten Thema: Gesundheit. Sie wissen, Herr Minister, wir stimmen dem zu, was Sie vorlegen, aber ich sage Ihnen in aller Offenheit: So geht das nicht weiter! Und das ist an die Adresse nicht nur der beiden Regierungsparteien, son­dern in erster Linie natürlich an die Adresse der ÖVP gerichtet. Aber auch die Kollegin Haubner hat mir ein Stichwort geliefert.

Eines ist klar, und das ist zwischen uns unbestritten – ich sage dann schon noch etwas zu Ihnen, Frau Kollegin Haubner –: Dass mit diesem Paket eine Kassensanierung nicht erreicht werden kann! Die Kassen bleiben – man kann es drehen und wenden, wie man will – auf einem erheblichen Schuldenberg sitzen. 1 Milliarde € bleibt den Kas­sen erhalten! (Abg. Donabauer: Was kann die ÖVP dafür, lieber Mann?) – Weil Sie, Herr Kollege Donabauer, und Ihre Partei sich am meisten dagegen sperren, dass not­wendige Anpassungen vorgenommen beziehungsweise Einnahmen für die Kranken­versicherungen erzielt werden können! (Abg. Donabauer: Das ist Ihre Meinung!)

Ich nenne Ihnen Beispiele: Ich sehe nicht ein, warum aus den Mitteln der Sozialversi­cherung private Krankenanstalten finanziert werden! Das haben Sie eingeführt, das wird verlängert und ohne mit der Wimper zu zucken fortgeführt, obwohl die Zahl der privaten Krankenanstalten gesunken ist. Warum nicht einstellen, warum nicht reduzie­ren bei diesem Beitrag? (Abg. Donabauer: Weil gute Arbeit geleistet wird!) 93 Millio­nen €!

Ich sehe nicht ein, warum die Krankenkassen eine Abgeltung für die bundesweite Ge­sundheitsplattform in der Höhe von 83 Millionen € zahlen müssen. Ich sehe es nicht ein, warum aus den Beiträgen der Sozialversicherung eine meines Erachtens überflüs­sige Struktur und deren Wunschprojekte finanziert werden!

Ich sehe nicht ein – und da bin ich jetzt bei dem, was die Frau Kollegin Haubner gesagt hat, und damit auch schon fast am Ende –, warum es keinen Krankenversicherungs­beitrag gibt für Pensionsanteile, die aus dem Ausland kommen. Da wird jetzt ein Kon­trollsystem eingeführt für Ausgleichszulagen, wo Pensionsanteile aus dem Ausland da­bei sind. Ich sage Ihnen – obwohl wir dafür sind –: Gut ist es nicht, dass bei begründe­tem Zweifel der Betroffene den Beweis führen muss, dass er unschuldig ist. Da hätten wir vielleicht eine elegantere Lösung finden können.

Aber abgesehen davon: Kommen wir zur Finanzierungsfrage. Wunderbar wäre es ge­wesen, wenn man bei dieser Gelegenheit gesagt hätte: Ja, für Pensionsanteile, die aus dem Ausland kommen, muss ebenfalls ein Krankenversicherungsbeitrag bezahlt wer­den. – Ich sehe es nicht ein, warum jemand, der meinetwegen 600 € Pension aus dem Ausland erhält, um beim Beispiel der Ausgleichszulage zu bleiben, noch die Aus­gleichszulage draufgedoppelt bekommt und nur von diesem Differenzbetrag, von die­sen 170 €, einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlt, weil der Beitrag aus dem Aus­land krankenversicherungsfrei ist. Das ist doch absurd! Dadurch könnten 30 bis 40 Mil­lionen € pro Jahr erzielt werden.

Das wären wichtige Dinge. – Ich sehe es übrigens auch nicht ein, dass private Pen­sionskassenerträge krankenversicherungsfrei bleiben, obwohl das bei manchen einen erheblichen Anteil ausmacht. Wir müssen darüber diskutieren! In zunehmendem Aus­maß werden die privaten Finanzierungsanteile steigen, und damit sind wir bei einem anderen Problem, das wir bei anderer Gelegenheit diskutieren.

 


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