Aber jetzt sage ich Ihnen nochmals, Herr Bundesminister: Werden Sie mutiger beim Durchsetzen von Reformen! So, wie wir das jetzt beschlossen haben, ist das keine Entlastung. So ist es nicht wirklich ein Beitrag zur Reform der Krankenversicherung. (Beifall bei den Grünen.)
18.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.
18.09
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Lieber Kollege Hundstorfer! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz sind wir in der Lage, der sozialen Krankenversicherung und der Selbstverwaltung im sozialen Krankenversicherungssystem Instrumente in die Hand zu geben, mit denen sie auf der einen Seite ökonomisch vorgehen können und zum Zweiten in der Lage sind, die richtigen Leistungen am richtigen Ort anbieten zu können.
Wir haben die dynamische Stellenplanung eingeführt. Die Stellenplanung wird in Zukunft nur so möglich sein, dass, wenn die Kassen eine neue Stelle ausschreiben wollen, das einvernehmlich geschehen muss. Wenn das nicht einvernehmlich geht, kann keine Stelle ausgeschrieben werden; damit gibt es also bedarfsgerechtere Anpassungen.
Weiters haben wir eine Investitionsablösung eingeführt, das heißt, wenn eine Kassenstelle nicht mehr nachbesetzt wird, haben wir ein Instrument, um handeln zu können, was bedeutet, die richtige Versorgung am richtigen Platz zustande zu bringen.
Diese Instrumente müssen genutzt werden – und sie werden sicherlich von den Krankenkassen genutzt werden.
Zum Thema e-card in den Krankenanstalten. Die e-card stellt das zentrale Instrument für den Zugang von Versicherungsleistungen dar, und damit wurde die Kontrolle ganz entscheidend verbessert.
Zur Verankerung des Ökonomiegebotes, was, wie ich meine, das Entscheidendste ist. Die Ärztinnen und Ärzte waren bereit, die Verantwortung auch für die Gesamtfinanzierung des Gesundheitssystems zu übernehmen, und sie nehmen auch Verantwortung dafür wahr, wie mit Folgekosten umgegangen wird; ein wichtiger Schritt also.
Eine Altersgrenze in Bezug auf die Vertragspartner wurde eingeführt; ebenso wurde ein Kriterienkatalog für Honorar-Verhandlungen vereinbart, und zwar einvernehmlich vereinbart, und das macht mich hoffnungsfroh, Einsparungspotentiale sogar noch ausbauen und das ganze System noch effizienter gestalten zu können.
Selbstverwaltete Gesundheitssysteme in Europa sind am besten in der Lage, einerseits gute Leistungen zu erbringen und andererseits gut mit jenen finanziellen Mitteln, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, auszukommen. Durch die Selbstverwaltung wurde unser soziales System enorm gestärkt.
Folgendes anzumerken ist mir noch wichtig: Die soziale Krankenversicherung hat keine Gelder in den Sand gesetzt, trotzdem haben wir klargemacht, dass Vermögensveranlagungen so durchzuführen sind, dass es eben nicht zu riskanten Anlageformen kommt, womit wir auf die reale Situation reagiert haben. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.13
Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
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