Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Anpassung des Ausgleichszulagenrichtsatzes nach § 293 ASVG an die Armutsgefährdungsschwelle
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (476 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009; 541 d.B).
Seit dem Jahr 2003 erhebt die Statistik Austria im Zuge des EU-Projekts SILC (Statistics on Income and Living Conditions) die Lebens- und Einkommensverhältnisse der österreichischen Haushalte. Mitte Dezember 2009 werden die Ergebnisse für 2008 öffentlich präsentiert.
Aus den erhobenen Zahlen kann auf die Armutsgefährdungsschwelle geschlossen werden. Sie wird mit 60% des Medians des gewichteten Netto-Haushaltseinkommens angenommen. Als Ergebnis der Auswertung werden unter anderem Grenzwerte angegeben, die für das Jahr 2008 als Untergrenze € 11.220 und als Obergrenze € 11.593,- ausweisen. Der Mittelwert liegt bei € 11.406,- jährliches Nettohaushaltseinkommen für eine alleinstehende, erwachsene Person.
Um dieses Einkommen zu erreichen, muss ein alleinlebender Pensionist/eine alleinlebende Pensionistin über ein 14-maliges Einkommen von
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Netto |
Brutto |
unter Grenze |
€ 801,41 |
€ 844,48 |
Mittelwert |
€ 814,74 |
€ 852,52 |
obere Grenze |
€ 828,06 |
€ 872,56 |
verfügen.
Tatsache ist jedoch, dass diese Armutsgefährdungsschwelle deutlich höher liegt als der Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG. Das bedeutet, dass alle BezieherInnen einer Ausgleichszulage und noch etwa 102.000 zusätzliche PensionistInnen, zusammen also etwa 340.000 Menschen mit Pensionseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle auskommen müssen.
Im Jahr 2010 werden diese Menschen mit einem Nettoeinkommen auskommen müssen, das (gemessen am Mittelwert) im Jahresverlauf um € 980,- niedriger ist als die Armutsgefährdungsschwelle. Gemessen am unteren Grenzwert fehlt den Betroffenen noch immer € 798,- auf ein Einkommen, das die Gefahr von Armut und Ausgrenzung weitgehend reduziert.
Die Kosten einer Erhöhung auf den unteren Grenzwert der Armutsgefährdungsschwelle liegen für das Jahr 2010 bei ca. € 240 Mio..
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