Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 196

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Anpassung des Aus­gleichszulagenrichtsatzes nach § 293 ASVG an die Armutsgefährdungsschwelle

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und So­ziales über die Regierungsvorlage (476 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschä­digungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Ar­beiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgege­setz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009; 541 d.B).

Seit dem Jahr 2003 erhebt die Statistik Austria im Zuge des EU-Projekts SILC (Statis­tics on Income and Living Conditions) die Lebens- und Einkommensverhältnisse der österreichischen Haushalte. Mitte Dezember 2009 werden die Ergebnisse für 2008 öf­fentlich präsentiert.

Aus den erhobenen Zahlen kann auf die Armutsgefährdungsschwelle geschlossen werden. Sie wird mit 60% des Medians des gewichteten Netto-Haushaltseinkommens angenommen. Als Ergebnis der Auswertung werden unter anderem Grenzwerte ange­geben, die für das Jahr 2008 als Untergrenze € 11.220 und als Obergrenze € 11.593,- ausweisen. Der Mittelwert liegt bei € 11.406,- jährliches Nettohaushaltseinkommen für eine alleinstehende, erwachsene Person.

Um dieses Einkommen zu erreichen, muss ein alleinlebender Pensionist/eine allein­lebende Pensionistin über ein 14-maliges Einkommen von

 

Netto

Brutto

unter Grenze

€ 801,41

€ 844,48

Mittelwert

€ 814,74

€ 852,52

obere Grenze

€ 828,06

€ 872,56

verfügen.

Tatsache ist jedoch, dass diese Armutsgefährdungsschwelle deutlich höher liegt als der Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG. Das bedeutet, dass alle BezieherIn­nen einer Ausgleichszulage und noch etwa 102.000 zusätzliche PensionistInnen, zu­sammen also etwa 340.000 Menschen mit Pensionseinkommen unter der Armutsge­fährdungsschwelle auskommen müssen.

Im Jahr 2010 werden diese Menschen mit einem Nettoeinkommen auskommen müs­sen, das (gemessen am Mittelwert) im Jahresverlauf um € 980,- niedriger ist als die Ar­mutsgefährdungsschwelle. Gemessen am unteren Grenzwert fehlt den Betroffenen noch immer € 798,- auf ein Einkommen, das die Gefahr von Armut und Ausgrenzung weitgehend reduziert.

Die Kosten einer Erhöhung auf den unteren Grenzwert der Armutsgefährdungsschwel­le liegen für das Jahr 2010 bei ca. € 240 Mio..

 


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