Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, mit dem der Ausgleichszulagenrichtsatz des ASVG bis 2013 schrittweise auf die von der Statistik Austria im Rahmen von EU-SILC erhobenen Armutsgefährdungsschwelle angehoben wird.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
18.13
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Herr Gesundheitsminister, Sie haben gesagt, die Leistungen wurden jetzt durch das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz ökonomischer an den Bedarf angepasst, es wurde einiges umgesetzt, und Sie sagten auch, die Selbstverwaltung solle weiter ausgebaut werden.
Herr Bundesminister, wenn das jetzt alles „angepasst“ wird, wie Sie sagten: Was wurde denn bisher getan? War das bisher nicht in Ordnung? Hat das alles nicht gepasst? Und: Warum reagiert man jetzt erst?
Ich meine, dass das System generell umgestellt gehört, denn da wird nur herumgedoktert; das ASVG hat schon die Was-weiß-ich-wievielte-Novelle, sämtliche Querverweise und so weiter, wo sich in Wirklichkeit niemand mehr auskennt. Es gehört eine Neukodifizierung des ASVG gemacht – und das muss dann umgesetzt werden.
Ja, ich bekenne mich zum Beispiel, was das Pensionssystem anlangt, zum Umlageverfahren. Und da Herr Kollege Kickl vorhin darüber gesprochen hat, dass Sie, Herr Minister, sagten, wir kommen hin zu einer Volkspension, die hohen Pensionen holt man sozusagen herunter und das andere muss eben über den Kapitalbedeckungsmarkt geschehen. Dazu kann ich nur sagen: Wir haben uns immer zu diesem Drei-Säulen-Modell bekannt, aber die erste Säule, das Umlagesystem, die staatliche Rente muss so hoch sein, dass jeder, der im Erwerbsleben wenig verdient, das Auslangen findet – und dass sich jeder, der mehr verdient, eben auf die zweite und dritte Säule stützen kann. So muss das sein! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wir haben in Österreich jedoch heute noch das System, dass Leute, die im Erwerbsleben sehr, sehr viel verdienen, auch noch eine große staatliche Pension bekommen – durch das Umlageverfahren. Und das gehört repariert, so beispielsweise, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank betrifft, ebenso die der Österreichischen Bundesbahnen und überhaupt in all den Institutionen, wo das genauso der Fall ist. Dort gehört einmal aufgeräumt, meine Herren Bundesminister! Das muss einmal angepasst werden! (Beifall beim BZÖ.)
Meine Kollegin Ursula Haubner hat ja bereits angesprochen, dass bei dieser Gesetzesvorlage der Spitalsbereich nicht mitberücksichtigt wurde, dass also die Umsetzung einer Gesundheitsreform im Wesentlichen ausgeblieben ist, ebenso andere wichtige Dinge.
Was Pensionserhöhungen betrifft, kann ich nur sagen: Da gehen wir mit, denn es kann nicht so sein, dass die Pensionen, die jene bezahlen, die das System aufrechterhalten,
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