Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 197

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz sowie für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Geset­zesvorschlag zuzuleiten, mit dem der Ausgleichszulagenrichtsatz des ASVG bis 2013 schrittweise auf die von der Statistik Austria im Rahmen von EU-SILC erhobenen Ar­mutsgefährdungsschwelle angehoben wird.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.13.50

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehr­te Herren Bundesminister! Herr Gesundheitsminister, Sie haben gesagt, die Leistungen wurden jetzt durch das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz ökonomischer an den Bedarf angepasst, es wurde einiges umgesetzt, und Sie sagten auch, die Selbstverwaltung solle weiter ausgebaut werden.

Herr Bundesminister, wenn das jetzt alles „angepasst“ wird, wie Sie sagten: Was wur­de denn bisher getan? War das bisher nicht in Ordnung? Hat das alles nicht gepasst? Und: Warum reagiert man jetzt erst?

Ich meine, dass das System generell umgestellt gehört, denn da wird nur herumge­doktert; das ASVG hat schon die Was-weiß-ich-wievielte-Novelle, sämtliche Querver­weise und so weiter, wo sich in Wirklichkeit niemand mehr auskennt. Es gehört eine Neukodifizierung des ASVG gemacht – und das muss dann umgesetzt werden.

Ja, ich bekenne mich zum Beispiel, was das Pensionssystem anlangt, zum Umlagever­fahren. Und da Herr Kollege Kickl vorhin darüber gesprochen hat, dass Sie, Herr Minis­ter, sagten, wir kommen hin zu einer Volkspension, die hohen Pensionen holt man so­zusagen herunter und das andere muss eben über den Kapitalbedeckungsmarkt ge­schehen. Dazu kann ich nur sagen: Wir haben uns immer zu diesem Drei-Säulen-Mo­dell bekannt, aber die erste Säule, das Umlagesystem, die staatliche Rente muss so hoch sein, dass jeder, der im Erwerbsleben wenig verdient, das Auslangen findet – und dass sich jeder, der mehr verdient, eben auf die zweite und dritte Säule stützen kann. So muss das sein! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir haben in Österreich jedoch heute noch das System, dass Leute, die im Erwerbsle­ben sehr, sehr viel verdienen, auch noch eine große staatliche Pension bekommen – durch das Umlageverfahren. Und das gehört repariert, so beispielsweise, was die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank betrifft, ebenso die der Österreichischen Bundesbahnen und überhaupt in all den Institutionen, wo das ge­nauso der Fall ist. Dort gehört einmal aufgeräumt, meine Herren Bundesminister! Das muss einmal angepasst werden! (Beifall beim BZÖ.)

Meine Kollegin Ursula Haubner hat ja bereits angesprochen, dass bei dieser Gesetzes­vorlage der Spitalsbereich nicht mitberücksichtigt wurde, dass also die Umsetzung einer Gesundheitsreform im Wesentlichen ausgeblieben ist, ebenso andere wichtige Dinge.

Was Pensionserhöhungen betrifft, kann ich nur sagen: Da gehen wir mit, denn es kann nicht so sein, dass die Pensionen, die jene bezahlen, die das System aufrechterhalten,


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