Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 198

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die arbeiten und das – egal, ob selbständig oder unselbständig – einbezahlen, eine ge­ringere Lohnerhöhung bekommen als jene, die in Pension sind, und das mit dem „Ar­gument“: Pensionistenpreisindex! Dieses Wort kann ich mittlerweile nicht einmal mehr hören! Das kann ich nicht mehr hören! Denn dann kommt der Autofahrer und will einen speziellen Autofahrerindex haben, der Behinderte will einen Behindertenindex haben, die Jugend vielleicht einen Jugendindex haben, und so weiter. – Also: Entweder gibt es einen Lebenshaltungskostenindex oder es gibt eben keinen – so einfach ist das! (Bei­fall beim BZÖ.)

Wenn die Lohnerhöhung nur 1,49 Prozent ausmacht, dann sind die 1,5 Prozent an Pensionserhöhung auch gerechtfertigt. Wir haben seinerzeit das System eingeführt, dass die Pensionen nur bis zur halben Höchstbemessungsgrundlage prozentuell er­höht wurden, darüber jedoch der Betrag, der dann herauskommt, mit einem Sockelbe­trag – was Sie ja jetzt auch gemacht haben – erhöht wird. Das finden wir in Ordnung; das passt so.

Dem Kollegen Öllinger möchte ich Folgendes sagen: In unserer Zeit, nämlich unter Schwarz/Blau, später unter Schwarz/Orange, ist die sogenannte Mindestpension in Ös­terreich, also korrekt: die Ausgleichszulage, um mehr als ein Drittel erhöht worden, und zwar sowohl für Alleinstehende als auch für Familien. – Das sollte man daher jetzt ebenfalls berücksichtigen.

Was die vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetze anlangt, haben wir getrennte Abstimmung verlangt. Und was Insolvenzentgelt-Sicherungsgelder betrifft, kann ich nur sagen: Gelder, die für die Ausbildung Jugendlicher im Budget festgelegt sind, können nicht zweckentfremdet verwendet werden. Da tun wir nicht mit!

Was eine elektronische Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld betrifft, finden wir das positiv, denn dadurch hat man früher einen Zugang zum AMS und die Leute können früher vermittelt werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


18.18.28

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da Herr Bundesminister Stöger bereits die Veränderungen, die es im Gesetz gegeben hat, hier vorgetragen hat, bleibt mir jetzt Zeit, auf Ausführungen von Vorrednern einzugehen.

Herr Kollege Dolinschek, zu Ihren Aussagen betreffend verschiedene Indices. Da kann ich nur sagen: Schauen wir einmal nach Kärnten! 3 Millionen € verteilt Dörfler aus der Handkasse! Haben Sie schon einmal gelernt, dass es da Mittel der Überweisungen gibt, dass Menschen nicht Bittsteller sind?! Also von wegen Index-Zahlungen und so weiter wäre ich ein bisserl vorsichtiger an Ihrer Stelle. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Strutz: Sie haben wirklich einen Kärnten-Komplex! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Kollege Kickl hat mit dem Kollegen Fichtenbauer das Haus bereits verlassen; zumin­dest einer von ihnen hatte bereits Hut und Schirm in der Hand, aber vielleicht können Sie ihnen ausrichten: Mir sind ja fast die Tränen gekommen bei Kickls rührseligen Aus­sagen über die armen Pensionisten und wie schrecklich wir mit diesen umgingen.

Ich erinnere an eine Situation aus dem Jahre 2003; an diesem Tag hat es furchtbar ge­schüttet, so ähnlich wie heute, aber 300 000 Menschen waren auf der Straße, und zwar ging es damals um eine Pensionsreform, die uns Schwarz/Blau – damals war


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