Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 201

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Pensionsan­passung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 31 in der 49. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2009.

Die Seniorenchefs von SPÖ und ÖVP, Karl Blecha und Andreas Khol, beharrten noch vor kurzem auf einer Erhöhung der Pensionen um 1,9 Prozent für das Jahr 2010. Dies entspräche einer Pensionsanpassung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte. Dieser Pensionistenpreisindex ist eine speziell auf Senioren zugeschnittene Methode der Inflationsberechnung. Die derzeit für die gesetzliche Pensionsanpassung relevante allgemeine Inflation liegt im Durchschnitt des relevanten Zeitraumes bei 1,5 Prozent.

Laut Blecha waren aber gerade diese 1,9 Prozent die unabdingbare Forderung des Österreichischen Seniorenrates, die als Grundlage für die Verhandlungen mit der Bun­desregierung genommen wurde. Blecha - er ist Präsident des ÖSR und Chef des SP-Pensionistenverbandes - verwies damals noch weiters darauf, dass die Bundesregie­rung die Werterhaltung der Pensionen im Regierungsübereinkommen zugesichert habe.

Am 24. November 2009 sind beide Herrschaften dann im Liegen umgefallen und es wurde zwischen Bundesregierung und Seniorenvertretung „vereinbart“, dass es – ne­ben der Anpassung der Pensionen für das Jahr 2010 mit dem Anpassungsfaktor im Ausmaß von 1,5 Prozent (bzw. für Pensionen über 60 Prozent der monatlichen Höchst­beitragsgrundlage mit dem Fixbetrag von 36,99 €) - eine Einmalzahlung in der Höhe von 4,2 Prozent des monatliche Gesamtpensionseinkommen bis zur Höhe von 1 200 € geben soll.

Dass heißt, es werden nicht einmal alle beitragsgedeckten Pensionen im vollen Aus­maß gesetzlich angepasst, weil der ungerechte Deckel noch immer bei 60 Prozent der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage mit einem Fixbetrag von 36,99 € eingezogen ist und bedeutet, dass Pensionisten, die sich eine ASVG Höchstpension hart erarbeitet haben, mit 1,3 Prozent abgespeist werden.

Heute wird also im krassen Gegensatz zu den im Vorfeld erhobenen vollmundigen For­derungen ein fauler Kompromiss geschlossen, in Form einer Einmalzahlung, die nicht für kommende Pensionsanpassungen wirksam sein wird. Die Pensionisten werden al­so mit diesem Körberlgeld um ihre berechtigten Forderungen für dieses Jahr und auch für die Zukunft betrogen.

Wenn sich die Herren Seniorenvertreter also rühmen, sie hätten entgegen den Nullrun­den-Wünschen diverser Gruppierungen und Parteien die Abgeltung der Teuerung in Höhe von 1,5 Prozent für alle Pensionen bis zu einer Pensionshöhe von 2 466 € durch­gesetzt, so bedürfen sie offensichtlich einer kleinen Nachhilfestunde in Sachen ASVG, weil dort die Anpassung der Pensionen nach dem Verbraucherpreisindex gesetzlich fi­xiert ist und damit die 1,5 Prozent auch für diese Regierung keinen verhandelbaren Ta­gesordnungspunkt darstellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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