Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 214

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Wenn Sie für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

19.04.1436. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (490 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Ar­beitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert wer­den (540 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir behandeln nun den 36. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.04.34

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es geht um die Novelle des Arbeitsinspektionsgesetzes. Es wird die Erleichte­rung der Kommunikation zwischen den Arbeitsinspektoraten geschaffen und der zen­tralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung. Es wird darauf geachtet, dass es einen sicheren Datentransfer gibt, vor allem für Abfragen der Ar­beitsinspektorate bei den Trägern der Sozialversicherungen und dem Hauptverband. Es werden nur jene Daten zur Verfügung gestellt, die für die Kontrolle unbedingt not­wendig sind.

Diese Novelle, die wir beschließen, dient auch der Verringerung des Verwaltungsauf­wandes, denn vorher war das etwas komplizierter geregelt und noch mit sehr vielen Stellen dazwischen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Weiters behandeln und beschließen wir heute die Klarstellung der örtlichen Zuständig­keit für die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach § 111 ASVG. Das dient ebenfalls der Vermeidung von Kompetenzkonflikten, denn es war zu klären, ob es der Ort war, wo ordnungswidriges Verhalten festgestellt und gesetzt wurde – oder ob dort der Ort war, wo die Leute angemeldet waren bei der Sozialversicherung. Jetzt gilt, dass nach Sitz der Unternehmen Strafverfahren eingeführt werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei wichtige Änderungen, bei denen es auf der einen Seite darum geht, bessere Transparenz, Verwaltungsvereinfachung darzu­stellen und auf der anderen Seite um einen reibungslosen Ablauf der Behörden unter­einander. – Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. Ein­gestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.06.32

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat bereits ausgeführt, worum es bei dieser Gesetzesänderung geht. Diese zwei wichtigen Änderungen die­nen natürlich in erster Linie dazu, dass wir eine kleine – Gott sei Dank! –, aber vorhan­dene Schwarzarbeit in Österreich besser bekämpfen können. Das dient nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern natürlich auch in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kollegin Lapp hat auch schon ausgeführt, dass es wichtig ist, dass wir bei dieser Rege­lung den Datenschutz in höchstem Maße gewährleisten. Wir haben aber auch bei der


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