Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 240

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe nun den Abände­rungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Sonnberger und Kollegen ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Sonnberger und Kolleginnen und Kol­legen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 41: Bericht des Verfas­sungsausschusses über die Regierungsvorlage (472 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizei­gesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010) (531 d.B.)

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Mit diesem Abänderungsantrag werden alle verfassungsrelevanten Bestimmungen ge­strichen, da es bedauerlicherweise in diesem Hause keine Zweidrittelmehrheit gibt.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden mit dem Lissabon-Vertrag und mit dem Stockholm-Programm vor neuen Herausforderungen stehen, und ich hof­fe, dass es auf Sozialpartnerebene gelingt, die Fragen des Arbeitnehmerdatenschut­zes, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, zu lösen, damit wir hier klare Bestim­mungen mit einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten bekommen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ob seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz bereits an die Abge­ordneten verteilt sowie in seinen wesentlichen Grundzügen erläutert worden und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Sonnberger und KollegInnen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 41: Bericht des Verfas­sungsausschusses über die Regierungsvorlage (472 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspoli­zeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010) (531 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (472 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010) (531 d. B.), wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeige­setz geändert werden (DSG-Novelle 2010)“

2. Artikel 1 des Ausschussberichtes entfällt. Die bisherigen Artikel 2 und 3 erhalten die Bezeichnungen 1 und 2.

 


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