Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe nun den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Sonnberger und Kollegen ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Sonnberger und Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 41: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (472 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010) (531 d.B.)
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Mit diesem Abänderungsantrag werden alle verfassungsrelevanten Bestimmungen gestrichen, da es bedauerlicherweise in diesem Hause keine Zweidrittelmehrheit gibt.
Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden mit dem Lissabon-Vertrag und mit dem Stockholm-Programm vor neuen Herausforderungen stehen, und ich hoffe, dass es auf Sozialpartnerebene gelingt, die Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, zu lösen, damit wir hier klare Bestimmungen mit einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten bekommen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ob seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz bereits an die Abgeordneten verteilt sowie in seinen wesentlichen Grundzügen erläutert worden und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Sonnberger und KollegInnen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 41: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (472 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010) (531 d. B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (472 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010) (531 d. B.), wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010)“
2. Artikel 1 des Ausschussberichtes entfällt. Die bisherigen Artikel 2 und 3 erhalten die Bezeichnungen 1 und 2.
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