Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 246

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Ich persönlich finde es besonders wichtig, dass die Kompetenzzersplitterung im Be­reich des Datenschutzes zugunsten einer vollständigen Bundeskompetenz beseitigt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Königshofer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.56.37

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen lehnen dieses Gesetz nicht nur aus Grün­den der Ihnen fehlenden Zweidrittelmehr ab, sondern wir lehnen es auch deshalb ab, weil es eine Lücke hat, und zwar eine riesengroße Lücke in der Datenüberwachung. Ich werde Ihnen sagen, warum.

Ein Freund von mir, ein Herr Grassmayr, der in Tauer in Tirol wohnt, beobachtet in letz­ter Zeit immer wieder Autos, die durch die Ortschaft fahren. Es ist dies einerseits ein Auto von Google, andererseits aber ein Auto der rumänischen Firma Nagy, und diese fotografieren und filmen den ganzen Ort, die Straßen und die Häuser und stellen die Bilder dann ins Internet. Sie können nachschauen auf der Internetseite der Firma Na­gy! Sie werden auch Wiener Straßenzüge sehen. Die Gesichter der Menschen oder die Autokennzeichen sind nicht vernebelt, es wird alles in diesen Städten und Gemeinden fotografiert oder gefilmt und ins Internet gestellt.

Meine Damen und Herren, dieser Herr Grassmayr hat sich dadurch in seinen Rechten benachteiligt gefühlt, hat an die Datenschutzbehörde und an die Volksanwaltschaft ge­schrieben und hat nach einiger Zeit folgendes Schreiben zurückbekommen – Zitat –:

Da in dem von Ihnen an die Volksanwaltschaft herangetragenen Fall sämtliche der so­eben genannten Voraussetzungen zutreffen, ist im konkreten Fall das Recht des Sitz­staates und damit rumänisches Datenschutzrecht anzuwenden. – Zitatende.

Meine Damen und Herren, wir sind hier in Österreich! Die Menschen haben hier im Lande ein Schutzbedürfnis! Das ist doch ein Witz, wenn man österreichische Staats­bürger, die sich in ihren Rechten eingeschränkt fühlen, nach Rumänien schickt, um dort ihr Recht durchzusetzen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wenn ein englischer Autofahrer nach Österreich kommt, dann gilt für ihn die österreichische Straßenverkehrsordnung und nicht die englische Straßenverkehrsordnung mit der Linksfahrregelung! Und genauso muss es hier sein: Wenn ausländische Firmen hierher kommen, dann müssen sie, wenn sie unsere Stra­ßen und Häuser in den Gemeinden filmen oder fotografieren und vielleicht ausspionie­ren wollen, um Genehmigung ansuchen. Das ist die Lücke, die dieses Gesetz hat! Ich ersuche Sie, Herr Staatssekretär, und die Regierung, diese Lücke im Sinne der öster­reichischen Staatsbürger zu schließen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer neuerlichen tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. Er kennt die einschlägigen GOG-Bestimmungen. – Bitte.

 


20.59.17

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat von einer Über­wachungslücke gesprochen. – Das ist absolut unrichtig!

Richtig ist vielmehr, dass es die geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bereits jetzt möglich machen, derartiges Abfilmen zu untersagen. Aus diesem Grund hat sich der Österreichische Datenschutzrat ...

20.59

 


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