Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 247

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Maier, das ist – eindeutig erkennbar – ein Redebeitrag, weil Sie eine Wertung zu berichtigen versuchen.

Ich bitte Sie daher, sich entweder neuerlich zu einem Redebeitrag zu Wort zu melden oder das Rednerpult zu verlassen. (Abg. Grosz: Oder zu lernen, wie das geht! Wei­tere Zwischenrufe beim BZÖ, darunter: Oder überhaupt das Haus zu verlassen!)

21.00.33

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Rückverweisungsantrag der Abge­ordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen, nämlich den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, 531 der Beilagen, nochmals an den Verfassungsausschuss zu verweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 531 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der ver­fassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen ha­ben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesen Änderungen beitreten, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass der Gesetzentwurf mit der Annahme dieser Abände­rungen keine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und keine Verfassungsbe­stimmungen mehr enthält.

Daher ist zur Annahme des Gesetzentwurfes gemäß § 82 Abs. 1 der Geschäftsord­nung nur die Anwesenheit von einem Drittel der Abgeordneten und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen für einen Beschluss erforderlich.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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