Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 248

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21.03.2942. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (327 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (532 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 42. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.04.04

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das, was ich hier mitgebracht habe (der Redner hält einen Stoß Schriftstücke in die Höhe), ist nicht mein Redemanuskript, das ist nicht mehr und nicht weniger als die Regierungsvorlage mit zwei Beilagen, nämlich dem vergleichen­den Text und den Erläuternden Bemerkungen – und das sagt schon mehr, als ich in 3 Minuten sagen kann, nämlich dass wir es hier mit einem bürokratischen Auswuchs ohnegleichen zu tun haben. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vor­sitz.)

Für die Korruptionsbekämpfung ist es sehr wichtig, Vergaberichtlinien zu haben, die ein sauberes Verwalten und Auftragvergeben ermöglichen. Aber es ist auch erforderlich, dass diese Bestimmungen für den mittleren und kleineren Unternehmer verständlich und ohne Beiziehung teurer Anwälte exekutierbar sind.

Das ist schon bisher nicht gegeben, und das wird weiter verschlimmert, weil die Ände­rungen, wenngleich sie auch EU-Vorgaben nachvollziehen, dazu führen, dass weitere netto zirka vier Textseiten dazukommen, dass Dinge jetzt weiter oder neu geregelt sind, bis zur Frage, wer was dem Bundeskanzler mitteilen muss.

Deshalb können wir die Änderung, wenngleich sie auch einige sinnvolle und günstige Bestimmungen, wie etwa die Erleichterung des Nachweises der Befähigung und der Eignung, enthält und wenngleich sie EU-Vorgaben erfüllt, so nicht akzeptieren.

Abschließend darf ich noch ein besonderes Schmankerl beifügen, denn wie alles, was in Gesetzesform erwachsen soll, ist diese Gesetzesvorlage ja vorab zu evaluieren – unter anderem ist ja auch zu evaluieren, welche Auswirkungen sie auf die betroffenen Personen hat.

Hier steht zum Beispiel:

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Vorlage von Eignungsnachweisen sowie der Einsicht in Unterlagen führen zu einer Verminderung der Verwaltungslasten für Unter­nehmen um etwa 12.607.863,70 Euro pro Jahr.“ – Wie das berechnet worden ist, möchte ich wohl wissen.

Noch besser sind aber die „Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit“. Hier steht nämlich:

„Das Regelungsvorhaben trägt zu einer Verringerung von Treibhausgasemissionen in Österreich bei.“ – Also wie ich allein das von mir ausgedruckte vorbereitete Konvolut einer Vernichtung zuführen will, ohne Treibhausgasemissionen zu verursachen, das möchte ich gerne wissen – und damit schließe ich auch meine Ausführungen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 


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