Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 249

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21.06.33

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Ich will gleich an meinen Vorredner anschließen: Ich glaube schon, dass in diesem Gesetzentwurf einige sehr interessante Punkte enthalten sind, die insbesondere natürlich auch die Umwelt- und Energiepolitik betreffen (Abg. Dr. Kö­nigshofer: Was, auf 70 Seiten ...!), denn in Umsetzung der EG-Richtlinie, der soge­nannten „clean car“-Richtlinie, sind auch externe Umweltkosten, nämlich Energie- und Umweltbelastung, in die Ausschreibungen einzuarbeiten und zu berücksichtigen.

Das heißt, es ist nunmehr erforderlich und zwingend vorgeschrieben, dass man auch technische Spezifikationen in die Bundesvergabe aufnimmt, was eben Umweltbelas­tungen zurückdrängen soll. Ich halte das für richtig, und das hat auch Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß – man muss es nur genau lesen, dann weiß man auch, warum.

Der zweite Punkt ist: Natürlich ändert sich das Bundesvergabegesetz auch deswegen, weil sich die Entscheidungen der Verfassungsgerichte und des EU-Gerichtshofs än­dern und letztendlich auch die EG-Richtlinien geändert werden.

Ich darf nur einige Punkte festhalten, die darin verwirklicht sind: Ganz besonders möchte ich auf das Projekt „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ verweisen. Es geht nur mehr die elektronische Übermittlung, nicht mehr die Übermittlung per Brief und Fax. Das sind Ersparnisse.

Weiters gibt es das System der Eigenerklärung: Der Unternehmer kann erklären, dass er die Kriterien erfüllt, und erst bei Bedarf und nach Aufforderung über den Ausschrei­ber muss er dann den entsprechenden Nachweis erbringen. Auch das sind Kosten­ersparnisse, denn derzeit muss er noch alles beilegen. Das sind Entlastungen für die Unternehmen.

Wir haben in diesem Gesetz festgelegt, dass betreffend die Vergabe von Dienstleistun­gen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs diese EG-Richtlinie gilt, sodass auch da die Direktvergabe und die Einräumung von Dienstleistungskonzessionen er­möglicht wird.

Wir haben in einem weiteren Schritt versucht, die Kosten auch noch dadurch zu sen­ken, dass wir die Kosten bei Bekämpfung von Ausschreibungsunterlagen gesenkt ha­ben, um da zusätzliche Rechtssicherheit zu erreichen.

Es folgt noch die gesamte Umsetzung der EG-Richtlinie – und ich glaube, dass es ein vernünftiges Gesetz ist, das uns auch weiterhin beschäftigen wird, weil der Wandel einer der stetigen Begleiter dieses Gesetzes ist. (Beifall bei der SPÖ.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


21.09.32

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Meine Damen und Herren! Es gibt vier Gründe, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen wollen (Abg. Dr. Bartenstein: Vier gleich!), und wir haben zu allen vier Gründen gemeinsam einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir wollten das auch im Ausschuss schon verhandeln, aber das war erfolglos.

Der erste Grund: Es gibt keine Möglichkeit, die Vergabe und die Beschaffung zwingend nach ökologischen und energieeffizienten Kriterien zu verfolgen. Das heißt also, wenn irgendeine Firma ökologisch besser anbieten würde, dann könnte sie die Bewerbungs­unterlagen und die Ausschreibungsunterlagen nicht beeinspruchen, und daher ist die Gesetzesvorlage natürlich aufgrund unserer Grundeinstellung zur Ökologie nicht wirk­lich annehmbar.

 


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