Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 250

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Der zweite Grund: Niemand versteht, warum gesetzliche Interessenvertretungen wie zum Beispiel die Architektenkammer im Zusammenhang mit der Überprüfung der Aus­schreibungskriterien beziehungsweise auch deren Korrektur keine Möglichkeit auf ein Antragsrecht haben.

Der Abgeordnete Jarolim hat uns im Ausschuss gesagt – er wird das wahrscheinlich auch jetzt wiederholen –, dass die Interessenvertretungen an diesen Ausschreibungs­verfahren ja mit beteiligt sind. – Das ist richtig, aber das heißt ja nicht, dass nicht trotz­dem Fehler passieren können, und die Interessenvertretungen sind schließlich dafür da, dass sie bei solchen Beanstandungen jene, die betroffen sind, vertreten.

Ich glaube, dass das letztendlich auch sehr viele Kosten sparen würde und in der Auf­tragsvergabe zur Vermeidung von weiteren Fehlern führen könnte. Einzelne Anbieter können sich einen Einspruch von den Kosten her gar nicht leisten, vor allen Dingen auch nicht von den Folgen her, weil es ja durchaus sein könnte, dass keine Aufträge mehr nachfolgen, wenn sie einen Auslober kritisieren.

Das wäre jedenfalls relativ leicht zu verhindern, wenn es so etwas wie eine Anonymität der Wettbewerbe auch tatsächlich bis zur letzten Konsequenz gäbe. Das ist der dritte Grund für unsere Ablehnung, denn das ist in Österreich nicht der Fall. Bei Architektur­wettbewerben gibt es ein schönes Schlupfloch, und zwar den sogenannten persönli­chen Dialog im Zusammenhang mit der letzten Stufe des Wettbewerbverfahrens, ins­besondere bei der Vergabe von Bauaufträgen.

Was passiert da? – Natürlich die übliche Gesichtskontrolle, und dann werden wieder ir­gendwelche Freunderln anstelle der jungen und auch durchaus unbekannten Büros ge­nommen, die vielleicht qualitativere Architekturaufträge übernehmen könnten.

Der vierte Grund ist die Verpflichtung der unabhängigen Organe gegenüber dem Wirt­schaftsminister, praktisch ständig über alles zu unterrichten. Wir werden das auch im Zusammenhang mit dem KommAustria-Gesetz heute noch einmal besprechen und hatten es ja schon zweimal. Diese Unterrichtungspflicht ist unserer Ansicht nach nicht notwendig und kann jedenfalls immer wieder die Vergabe beeinflussen.

Ich weiß nicht, warum es in Österreich so schwer ist, jede Art von gesetzlicher Möglich­keit durchzusetzen, Korruption, Freunderlwirtschaft und Gängelung zu reduzieren. Ich glaube, dass damit eine Möglichkeit gegeben wäre, auch eine Kultur zu schaffen, die zum Beispiel auch im Zusammenhang mit einem besseren, qualitativeren Bauen einer besseren Architektur ordentlich Vorschub leisten würde. (Beifall bei den Grünen.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl, ich habe Sie so verstanden, dass Sie ihm Rahmen dieser Wortmeldung auch den Abänderungsantrag eingebracht haben. Ich nehme das zur Kenntnis, er ist auch ausreichend unterstützt und in den Grundzügen erläutert.

Es ist nur so, Sie haben das vorneweg nicht bekannt gegeben, das heißt, ich habe jetzt erst den Auftrag zur Vervielfältigung dieses Antrages geben können. Sollte sich das zeitlich nicht ausgehen, werde ich die Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt verle­gen. Der Abänderungsantrag steht aber somit mit in Debatte.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Zinggl, Musiol, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (327 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (532 d.B.)

 


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