Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 255

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der Wettbewerbsarbeiten vorzusehen. Diesbezüglich muss jedoch genauestens ge­prüft werden, wie man eine derartige Prüfung gestalten kann, damit sie in der Praxis tatsächlich angenommen wird und rechtzeitig zu einer Entscheidung führt, ob Aus­schreibungen die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes verletzen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, zu prüfen, wie die be­stehende Möglichkeit einer Nachprüfung von Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunter­lagen beim Bundesvergabeamt erweitert und verbessert werden kann, um die Geset­zeskonformität von Ausschreibungsunterlagen vor Angebotseröffnung bzw. vor der Frist zur Vorlage der Wettbewerbsunterlagen effizienter prüfen zu können, ohne dass die Durchführung von Investitionsvorhaben unangemessen verzögert wird.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lu­gar. – Bitte.

 


21.17.18

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die gegen­ständliche Änderung des Bundesvergabegesetzes wird von uns begrüßt. Es kommt zu einer Verwaltungskostenreduktion, die begrüßenswert ist. Auch was die Umweltfreund­lichkeit betrifft, steht hier einiges drinnen, das beachtenswert ist. Es wurde zum Bei­spiel schon diese „clean car“-Richtlinie angesprochen.

Bei dieser „clean car“-Richtlinie geht es darum, dass auch auf die Umweltfreundlich­keit abgestellt wird, wenn Autos in einer Ausschreibung angeschafft werden, und nicht nur – wie in der Vergangenheit – auf die Betriebskosten und auf den Anschaffungs­preis.

Generell wäre es vorteilhaft, wenn wir in der Bundesvergabe mehr auf Umweltfreund­lichkeit Wert legten und das Umweltbewusstsein an erster Stelle stünde. Warum? – Wenn wir als Bund vom Bürger verlangen, dass er Energie einspart, dass er zu Anla­gen und zu Geräten greift, die energiesparend sind, aber der Bund das selbst nicht macht, dann ist das nicht nachvollziehbar.

Wenn ich mir Ausschreibungen anschaue, ob das jetzt der einfache Kühlschrank für das Ministerium ist oder der Computer oder die Serveranlage, dann fällt mir auf, es wird nicht auf Energieeffizienz geachtet, sondern es wird einzig und allein auf die An­schaffungskosten und auf sonstige Kosten abgestellt, aber eben nicht auf die Um­weltfreundlichkeit. Da muss der Bund eindeutig eine Vorbildrolle einnehmen. (Abg. Mag. Kuzdas: Herr Kollege, das stimmt nicht!)  Doch, das stimmt. Leider ist es so.

Deshalb: Allein wenn man sich die Straßenbeleuchtung anschaut oder, wie gesagt, die einfachen Kühlschränke, auch hier im Hohen Haus, dann sieht man, dass wir hier noch Lichtjahre von den Einsparungszielen entfernt sind, die wir erreichen müssen, wenn wir mit gutem Beispiel vorangehen wollen und wenn wir die Kyoto-Ziele doch noch errei­chen wollen.

Deshalb ist dieses Gesetz zu begrüßen: weil es ein erster Schritt ist. Es ist nicht auf unserem Mist gewachsen, es ist eine EU-Richtlinie, und deshalb sollten wir noch viel mehr in diese Richtung tun. Wir sollten noch viel mehr in umweltfreundliche Energien investieren. Wir sollten bei der Vergabe mehr auf umweltfreundliche Technologien ach­ten, und wir sollten auch den zweiten Schritt setzen, nämlich fix verankern, dass vom


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