Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 256

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einfachen Kühlschrank bis zum Computer alles einer Energiebewertung unterzogen werden muss und nur Geräte angeschafft werden, die auch dementsprechend Energie einsparen und uns helfen, das Kyoto-Ziel letztlich zu erreichen. Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Oster­mayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.20.11

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde ja schon einiges zum Inhalt der Bundesvergabegesetz-Novelle gesagt – dass wir eine EG-Richtlinie umsetzen, dass wir Verwaltungskosten senken, indem wir das Verfahren mit Eigenerklärung der Auftragnehmer und so weiter vereinfachen, und es wurde auch schon darauf hinge­wiesen, dass wir klarstellen, dass für den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs die EG-Verordnung unmittelbar anzuwenden ist –, ich möchte nur auf drei Punkte ein­gehen, die vorher schon erwähnt wurden.

Der erste betrifft Abgeordneten Hübner, der gesagt hat, dass Sie – vereinfacht formu­liert – dem Gesetz aufgrund seiner Dicke nicht zustimmen wollen. – Das scheint mir ein sehr heikles Argument zu sein, weil immer dann, wenn es sozusagen komplex wird, nicht zuzustimmen, würde wohl sehr viele Gesetze, die sinnvollerweise hier beschlos­sen werden, verhindern.

Das Zweite ist Folgendes: Er fragt sich, was er mit dem vielen Papier tun soll und wie man damit Treibhausgase reduziert. – Da scheint mir ein Missverständnis vorzuliegen. Die Einsparung an Treibhausgasen hat natürlich mit der Umsetzung der „clean car“-Richtlinie zu tun, also der Regelung, dass bei Beschaffungsvorgängen externe Umwelt­kosten zu berücksichtigen sind. Die BBG sieht übrigens jetzt schon die Euro-Abgas­norm 5 vor.

Zur Frage, was mit dem Papier geschieht: Also ich würde empfehlen – wenn es nicht mehr gebraucht wird –, es dem Altpapier zuzuführen, im Sinne des Recycling. Das spart auch Umweltkosten, da Bäume stehen bleiben können. Außerdem haben wir vor­gesehen, dass Gesetze auch online abgerufen werden können; Gesetze in nicht-schriftlicher Form umzusetzen, diese Lösung gibt es ganz einfach nicht.

Abgeordnetem Zinggl wollte ich zur Frage der nonymen, anonymen Verfahren im Be­reich der Architektur nur sagen: Ich weiß aus eigener Teilnahme an etlichen Jurysitzun­gen, dass man nach einer gewissen Zeit auch in anonymen Verfahren die Handschrift erkennt. Also man kann in der Regel – auch wenn nicht dort steht, von welchen Archi­tekten, Architektinnen oder welchem Architektenteam ein Entwurf ist, der an der Wand hängt – die Dinge in der Folge erkennen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.)

Ich bringe jetzt noch ein anderes Beispiel, weil Sie natürlich über die Frage des Zu­gangs von jungen Architektinnen/jungen Architekten argumentiert haben. Wir haben in meiner vorvorigen Berufszeit in Wien ab 1995 Bauträgerwettbewerbe durchgeführt, und es war technisch gar nicht anders möglich, als nonyme Verfahren zu machen, weil es um Vorschläge ging, bei denen Architekten/Architektinnen und Bauträger gemein­sam ein Projekt präsentieren.

Ich sage Ihnen: Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Folge nicht war, dass junge Archi­tekten und Architektinnen keinen Chance hatten, sondern im Gegenteil, dass gerade aufgrund der Vorschläge, die gemeinsam mit Bauträgern erarbeitet wurden, sehr viele junge Teams – insbesondere natürlich Wiener Teams, weil es ja um Bauten in Wien ging, aber auch Vorarlberger oder Tiroler Teams – zum Zug gekommen sind. Das heißt, die Frage der Nonymität oder Anonymität hat nicht unmittelbar Einfluss darauf,


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