Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 257

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ob jemand den Wettbewerb gewinnt oder nicht gewinnt, sondern es ist eine Frage – und das gilt generell gerade bei Architekturwettbewerben – der Haltung der Jury, wel­che Handschrift verfolgt wird, und so weiter.

Ich habe lange Diskussionen auch mit der Architektenkammer und mit der IG-Architek­tur in dem Zusammenhang geführt, und wir sind im Laufe der Diskussion draufgekom­men, dass weder das eine noch das andere die einen oder die anderen bevorzugt, sondern dass es, wie gesagt, eine Frage der Juryzusammensetzung und der Haltung der Jury zu bestimmten architektonischen Formen ist. Auch die Frage, wie man sich zur Ökologie verhält, ist wichtig, weil das natürlich auch oft ein wesentliches Entschei­dungskriterium dabei war. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Walser.)

21.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte.

 


21.24.54

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zur Ergänzung: Ich glaube, die Information an Kollegen Hübner ist angekommen.

Insgesamt kann man sagen, dass es sich hier um eine Verbesserung handelt. Dieses Gesetz stellt einerseits sicher, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens, nämlich bei den Bewerbungen, nicht mehr die vollen Unterlagensätze, die in der Vergangenheit je­weils hergestellt werden mussten, vorzulegen sind, sondern dass man sich darauf be­rufen kann, die entsprechenden Fähigkeiten und Qualifikationen zu haben und dass eine Nachkontrolle dann bei dem stattfindet, der den Zuschlag bekommen hat.

Wenn sich andererseits herausstellt, dass der Zuschlag fußend auf einer unrichtigen Basis erteilt worden ist, die Qualifikationen nicht vorliegen, dann gibt es eine Irrtumsan­fechtungsmöglichkeit mit einer entsprechenden Schadenersatzforderung – daher ist das sicherlich eine Verbesserung.

Dass die Weitergabe konzernintern stattfinden kann, ist gleichfalls eine Verbesserung, weil damit natürlich die Dispositionsfähigkeit in den Unternehmen größer ist.

Dass auch die Strafe für unzulässige Direktvergaben erhöht worden ist, nämlich bis auf 20 Prozent der Summe, stellt sicher, dass man sich sehr gut überlegt, ob man das tut oder nicht.

Noch zur Frage der Interessenvertretungen vor oder nach dem Verfahren, zur Rechts­mittellegitimation: Ich glaube, man muss dabei sehr gut aufpassen – ich habe ja, wie Kollege Zinggl schon gesagt hat, auch im Ausschuss darauf hingewiesen. Die Interes­senvertretungen sitzen in den Bundesvergabesenaten und haben dort Sitz und Stim­me. Den gleichen Personen Anfechtungsrechte einzuräumen, geht schlicht und einfach nicht! Ich glaube, mehr muss man dazu nicht sagen.

Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz einen guten Schritt vorwärts machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. Bitte.

 


21.26.51

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Novelle zum Vergabegesetz trägt den europäischen Vorgaben durch die EU-Kommission und den Europäischen Gerichtshof Rechnung, und es wird in Zukunft sicher weniger Bürokratie und härtere Sanktionen geben.

 


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