Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 258

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Weniger Bürokratie deshalb, weil die Eignungsprüfung vereinfacht wurde. Dabei geht es um die Befugnis, die Zuverlässigkeit sowie die wirtschaftliche, technische und finan­zielle Leistungsfähigkeit der Anbieter. Es ist eine Eigenerklärung möglich, Nachweise können verlangt werden; zwingend ist die Vorlage nur bei gewissen Summen und nur für den Zuschlagsempfänger.

Für unzulässige Direktvergaben gibt es in Zukunft strengere Sanktionen, die bis zur zwingenden Unwirksamkeit eines Vertrages reichen werden.

In der Novelle geht es auch noch um die Möglichkeit, eine gänzliche Subvergabe inner­halb eines Konzerns zu machen und um die Verkürzung der Anfechtungsfristen.

Alles in allem ist dies eine sinnvolle Weiterentwicklung des Vergabegesetzes 2006 – ich ersuche um Zustimmung! (Beifall bei der ÖVP.)

21.28

21.28.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 532 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- be­ziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und sodann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag ein­gebracht, der die Einfügung neuer Ziffern 14a, 65a, 75a und 105a zum Inhalt hat.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Z 107 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung dieser Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 532 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 71.)

 


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