Die Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung bzw. einzelner Ministerien dürfen nicht einzelne Medien ohne Begründung deutlich bevorzugen.
Die persönliche Werbung von Regierungsmitgliedern über Porträtfotos, persönliche Texte usw entspricht keinem Informationsauftrag und ist daher zu unterlassen.
Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung bzw einzelner Ressorts in der engeren Vorwahlzeit (zwei Monate vor dem Wahltermin von Nationalratswahlen) sind nur in begründeten Ausnahmen (Informationen des Innen- bzw. Außenministeriums zu den Wahlen, Notfälle) zulässig;
und darüber hinaus
ein Beschwerderecht für einzelne BürgerInnen und Parteien im Falle der vermuteten Gesetzesverletzung sowie
ein unabhängiges Gremium, das die Einhaltung des Gesetzes und die Beschwerden prüft bzw Empfehlungen an die Bundesregierung ausspricht,
vorsieht.“
Begründung:
In den vergangenen Jahren haben die Aufwendungen, die von den Mitgliedern der Bundesregierung, ihren Ressorts und den nachgelagerten Dienststellen für Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen aufgewendet wurden, immer wieder für heftige öffentliche Debatten und Kritik gesorgt.
Kritisiert wurde dabei nicht nur der exorbitante Anstieg
der Ausgaben, die sich im Jahr 2000 noch auf rund 9 Millionen, 2006 auf
34 Millionen, 2007 auf 28 Millionen und 2008 auf 35 Millionen
Euro beliefen, sondern etwa die Schwerpunktsetzung einzelner Ressorts, die in
einem engen zeitlichen Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen und/oder dem
Herkunftsbundesland von BundesministerInnen stand oder auch eine
Öffentlichkeitsarbeit, die eindeutig keinen Informationsgehalt, sondern
Meinung und Propaganda im Sinn hatte (Beispiel: Inseratenkampagne zum
Jahreswechsel 05/06
mit dem Titel: “Österreich hat es besser“ und den Textteilen
„Sieben von zehn Österreichern fühlen sich gesund,
„80 % der Österreicher mit ihrer Situation zufrieden“,
„88% sind mit dem Bildungssystem sehr zufrieden bzw. zufrieden“
usw..
Der Rechnungshof hat ebenfalls mehrfach die Informationspolitik einzelner Ressorts kritisiert und deshalb auch Empfehlungen entwickelt, an denen sich die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung orientieren sollte.
In den vergangenen Jahren wurde deshalb immer wieder die Umsetzung der Richtlinien des Rechnungshofs eingefordert bzw. hat sich die Vorgänger-Bundesregierung selbst – vergeblich – das Ziel gesetzt, Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit zu erarbeiten.
Mit einem Entschließungsantrag nehmen nun die Koalitionsparteien das begrüßenswerte Ziel wieder auf, die Bundesregierung zu Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit zu verpflichten. Dem Entschließungsantrag fehlt jedoch jede Vorstellung, wie die Empfehlungen des Rechnungshofs konkretisiert werden können, etwa, durch wen die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert werden soll, wem ein Beschwerderecht zustehen soll bzw. wie verbindlich die Richtlinien sein sollen.
Wir weisen zudem darauf hin, dass von Seiten einzelner Ressorts zunehmend Praktiken in der Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden, die eine ernsthafte Gefährdung von Medienvielfalt und redaktioneller Freiheit bedeuten können:
So werden manchmal Inserate und Druckkostenbeiträge nicht eindeutig gekennzeichnet bzw. erscheinen als redaktionelle Beiträge.
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