Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 264

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Entschließung lautet wie folgt:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß den Empfehlungen des Rechnungs­hofs (Reihe Bund 2005/13, Seite 32) einen Gesetzentwurf zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, der auch folgende Grundsätze beachtet:

Öffentlichkeitsarbeit und Druckkostenbeiträge müssen als solche gekennzeichnet wer­den.

Die Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung beziehungsweise ein­zelner Ministerien dürfen nicht einzelne Medien ohne Begründung deutlich bevorzugen.

Die persönliche Werbung von Regierungsmitgliedern über Porträtfotos, persönliche Texte und so weiter entspricht keinem Informationsauftrag und ist daher zu unterlassen.

Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung beziehungsweise einzelner Ressorts in der engeren Vorwahlzeit (zwei Monate vor dem Wahltermin von Natio­nalratswahlen) sind nur in begründeten Ausnahmen (Informationen des Innen- bzw. Außenministeriums zu den Wahlen, Notfälle) zulässig;

und darüber hinaus

ein Beschwerderecht für einzelne BürgerInnen und Parteien im Fall der vermuteten Gesetzesverletzung sowie

ein unabhängiges Gremium, das die Einhaltung des Gesetzes und die Beschwerden prüft beziehungsweise Empfehlungen an die Bundesregierung ausspricht,

vorsieht.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger und KollegInnen

zum Entschließungsantrag 860/A(E) der Abg. Dr. Kräuter, Gahr, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen in der Fassung des Ausschussberichts 536 d.B.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Entschließung lautet wie folgt:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß den Empfehlungen des Rechnungs­hofs (Reihe Bund 2005/13, Seite 32) einen Gesetzentwurf zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, der auch folgende Grundsätze beachtet:

Öffentlichkeitsarbeit und Druckkostenbeiträge müssen als solche gekennzeichnet wer­den.

 


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