Jeder, der den Rechnungshof kennt und schätzt, weiß, wie sorgsam und gut die Prüfungen und Beratungen des Rechnungshofes sind. Gerade einmal ein Prozent der österreichischen Gemeinden wird tatsächlich vom Rechnungshof geprüft, also 24 von in etwa 2 400. Gerade angesichts der Budgetsituation vieler Gemeinden in Österreich ist es ratsam, gut und höchst an der Zeit, auch die Gemeindenfinanzen sorgsam durch den Rechnungshof prüfen zu lassen.
Mit diesem Antrag gehen wir den Koalitionsparteien einen Schritt entgegen, indem wir die Verantwortung auch den Landesregierungen übergeben. Wenn sie ein begründetes Ersuchen stellen, dann soll der Rechnungshof tätig werden und Einschau bekommen in die Budgets, in die Haushaltsgebarungen der Gemeinden.
Das wäre ein sinnvoller Schritt zu mehr Transparenz, zu mehr Vergleichbarkeit. So würden wir wahrscheinlich auch das viel besungene und diskutierte Transparenzkonto durchleuchten können, denn dafür werden wir auch die Kontrolle der Gemeindefinanzen brauchen, weil sehr viele Transferleistungen über die Gemeinden verabreicht werden. (Beifall beim BZÖ.)
23.53
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.
23.53
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zu bald mitternächtlicher Stunde diskutieren wir die Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes. Das ist ein Thema, das uns ja jetzt schon intensiv und länger beschäftigt.
Zur Abstimmung: Für uns ist ein wichtiges Thema, das eben nicht nur, wie es im BZÖ-Antrag der Fall ist, auf die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner zu reduzieren ist, sondern wir wollen verschiedene Kriterien heranziehen. Man soll schauen, dass die Gemeinden auch eine Vorbildwirkung bekommen in dem, was geprüft wird.
Sehr geehrter Herr Klubobmann Bucher, wenn in Ihrem Antrag steht, dass Sie nicht so recht Vertrauen haben, dass die Regierungsparteien oder alle Fraktionen hier im Hohen Haus für die Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes effektiv und effizient arbeiten werden, so muss ich Sie in dieser Hinsicht enttäuschen: Bis zum März des kommenden Jahres werden dazu Regelungen vorliegen, sodass wir uns dann der Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes widmen können und der Rechnungshof auch entsprechend prüfen kann, damit eben die finanziellen Mittel in unserem Land besser eingesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
23.54
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
23.54
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um eine Neuausrichtung der Gebarungsprüfung der Gemeinden. Es haben sich insgesamt die Anforderungen und die Aufgaben verändert, und aus diesem Grund brauchen wir zukünftig eine Optimierung, wir brauchen Standards und Kennzahlen und wir brauchen eine Effizienzsteigerung. Das heißt auch ganz klar: Keine Doppelprüfungen!
Der Gemeindeverband und der Städtebund haben sich neben dem Rechnungshof schon eingebracht, und es geht jetzt darum, dass wir ein effizientes und abgestimmtes Prüfsystem bekommen. Es geht darum, wer wie was am besten prüfen kann, aber auch darum, im Vorfeld zu beraten, denn im Grunde genommen geht es ja auch darum, dass man nicht immer im Nachhinein Fehler und Mängel aufdecken muss, sondern dass man auch vorab präventiv wirken kann.
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