Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 304

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Unsere Position ist klar: Es geht darum, dass man auch die ausgelagerten Betriebe prüfen kann, es geht um die Absenkung der vorausgesetzten Einwohnerzahl von 20 000 und es geht um das Zusammenspiel der Kontrolleinrichtungen.

Der Städtebund, der Präsident des Städtebundes, Dr. Häupl, hat an den Gemeinde­bund geschrieben – ich zitiere –:

Bei der Ausweitung der Prüfkompetenzen des Bundesrechnungshofes ist unter allen Umständen ein gesamtösterreichisches Prüfkonzept einzufordern. – Zitatende.

Wir stehen dazu, dass die Aufgaben zwischen Gemeindeaufsicht, Landesrechnungs­hof und Bundesrechnungshof abgestimmt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


23.56.10

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag entspricht ganz exakt einer alten Forde­rung der FPÖ, und wir werden ihn daher unterstützen. Auch wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, wenn es bundesweit einheitlich eine Prüfungskompetenz auch für Ge­meinden unter 20 000 Einwohnern gibt, weil wir der Überzeugung sind, dass auch dort noch Einsparungspotential liegt und es daher eine sinnvolle Sache ist, wenn man dem Rechnungshof diese Kompetenz erteilt. Wir werden es also jedenfalls unterstützen, wenn es in der Gesetzgebungsperiode hiezu weitere Initiativen gibt, und sind da sehr dahinter. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Bucher.)

23.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Rest­redezeit der Grünen: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.57.00

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Wenige Bemerkungen: Erstens: Ein guter Vorschlag! Es zeichnet Sepp Bucher ja offensichtlich aus, dass er immer nach Kompromissen sucht. Es gibt allerdings bessere Vorschläge. Die besten sind jene, die allen Rechnungshöfen, den Landes- und dem sogenannten Bundes­rechnungshof die komplette Prüfkompetenz über alle Gemeinden einräumen und auch das Recht, von sich aus tätig zu werden, weil das dazu führen würde, dass er genau jene paar Promille – man muss das ja dazu sagen – oder wenige Prozente der Ge­meinden erwischen würde, wo es wirklich Nachschaubedarf gibt. Das dürfen wir dem Rechnungshof durchaus zutrauen, dass er nach bestimmten Kriterien so vorgehen würde. Allein hier im Haus haben wir uns darauf noch nicht verständigt.

Ich anerkenne auch, dass die ÖVP, nachdem ja überhaupt lange ihre Haltung war, dass man die Kompetenzen gar nicht ausweiten soll, immerhin so weit gekommen ist, zu sagen: Okay, reden wir darüber, da gibt es eine Grundsatzvereinbarung, schauen wir uns an, wo und wie das sinnvoll ist! (Abg. Kopf: Wir haben sogar schon ein Modell dafür vorgestellt!)

Das schließt ja rein logisch nicht einmal den Vorschlag aus, den ich gerade gebracht habe, aber es liegt natürlich auch noch eine andere Weisheit in dem, was Sie sagen. Wir müssen aufpassen, dass nicht alle alle dauernd und gleichzeitig prüfen. Das wird zwar niemand Vernünftiger wollen, und die Rechnungshöfe stimmen sich ja auch ab. Was aber natürlich schon ein Problem ist, ist, dass wir in verschiedenen Bundeslän­dern Aufsichtssysteme haben, die diesen Namen nicht verdienen. Sie haben recht, wenn Sie sagen, die können wir nicht alle zugleich fuhrwerken lassen.

 


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