Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 13

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Pressereferenten von Parlamentsklubs, kann nicht toleriert werden, das ist offensicht­lich ungesetzlich.

In diesem Zusammenhang meine ich auch, dass das, was Herr Kollege Pilz heute in einer Zeitung sagt, nämlich: Braucht es da nicht so etwas wie ein Parlaments­geheim­nis, in Anlehnung an ein Redaktionsgeheimnis?, absolut überlegenswert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Ing. Westenthaler: ... auch nur „über­schießend“!)

Und insgesamt, abgesehen von der sogenannten sachlichen Immunität: Ja zur beruflichen Immunität – aber wahrscheinlich sollte man die außerberufliche Immunität doch deutlich hinterfragen. Das, was vor Jahrzehnten – um nicht zu sagen, in der Monarchie – gegolten hat, muss heute nicht mehr gelten. Die außerberufliche Immu­nität ist wohl in vielem nicht mehr zeitgemäß.

Aber auf eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, mache ich schon aufmerk­sam: dass in anderen Ländern, die uns ja gerade in Sachen Untersuchungsausschuss auch als Vorbild dienen sollen und werden (Abg. Mag. Stadler: Ja, ja, Kasachstan! – Abg. Ing. Westenthaler: Kasachstan!), nämlich in Deutschland, ... (Abg. Mag. Stadler: „Vorbild Kasachstan“!) – Ihre Polemik ist auch heute einmal mehr nicht zu überbieten, Herr Kollege Stadler. Und für Sie gilt das auch in gewissem Maße, Herr Kollege Westenthaler. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – eine der Tafeln mit der Abbildung des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht in die Höhe haltend –: „Ohne Worte“! „Ohne Worte“!)

Aber zu Deutschland und zu den Gepflogenheiten dort: Dort darf vom Pult des Bundestages nicht alles gesagt werden – fast alles, aber ich zitiere Artikel 46 des deutschen Grundgesetzes, wonach ein Abgeordneter „zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung“ und so weiter „gerichtlich oder dienstlich verfolgt“ werden kann: „Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.“ (Abg. Kopf: Oh?! – Da wären aber ein paar vor dem Kadi! Da wären ein paar vor dem Kadi!)

Verleumderische Beleidigungen sind nach deutschem Grundgesetz nicht zulässig, können verfolgt werden. – Das vielleicht auch für die derzeitigen Vorarbeiten zu manchen Veränderungen der Geschäftsordnung als Hinweis, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Neugebauer: Ein wertvoller Hinweis! Ein sehr wertvoller Hinweis!)

Auf ein weiteres Thema in Sachen Immunität, das Gegenstand unserer Arbeit gewor­den ist, möchte ich aufmerksam machen, nämlich dass die Nichtauslieferung eines Abgeordneten – das kann auch vorkommen und das wird auch weiterhin vorkommen können – unter Umständen zu einer Verzögerung oder überhaupt zum Stopp eines Strafverfahrens gegen andere Beteiligte führen kann. Wenn gegen den Abgeordneten nicht ermittelt werden kann, kann gegen andere Beteiligte auch nicht ermittelt werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist gegen Mitarbeiter ermittelt worden!) Das ist eine offene Frage, die letztlich ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses ist und im Interesse des Rechtsstaates beantwortet werden sollte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von manchen Seiten, auch in den Medien ist ja im Zusammenhang mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses in Richtung der Staatsanwaltschaft der Vorwurf der „Politjustiz“ erhoben worden. (Abg. Ing. Westen­thaler: Zu Recht!) Diese Bezeichnung beachte ich als ungerechtfertigt, als deutlich überschießend. (Abg. Ing. Westenthaler: Was da geschossen wird!) Es gab exzellente Auftritte von Staatsanwälten, insbesondere von Staatsanwältinnen. Ich habe Ober­staatsanwältin Habicher schon erwähnt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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