Es gab auch solche Befragungen, bei denen uns Staatsanwälte erklären mussten (Abg. Ing. Westenthaler: Die sich reihenweise entschuldigen mussten!), dass sie ein Konvolut von Unterlagen, hundert Mails oder mehr übersehen hätten und nicht zum Gegenstand ihrer Arbeiten gemacht haben.
Das Bundesministerium für Justiz hat reagiert. Ich habe schon von diesem deutlich strengeren Immunitätserlass gesprochen, der sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die Justizministerin hat vor einigen Tagen in einer „Pressestunde“ – wie ich meine – festgestellt, sie möchte die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien auflösen. Alle Bürger, auch politisch Tätige werden dann Staatsanwalt A, B oder C zugewiesen werden, aber nicht einer kleinen Gruppe.
Ich meine, dass wir die Kontrolle der Staatsanwaltschaft auch im Lichte dieser großen Reform der Strafprozessordnung neu überdenken müssen. Es steht außer Frage, dass Staatsanwälte heute deutlich mehr Möglichkeiten und Rechte haben. Sie sind Herr/Frau des Verfahrens in jeder Beziehung. Natürlich kann das nicht heißen – und das sollten wir kategorisch ausschließen –, dass die politische Ebene, der Nationalrat eine Kontrolle laufender Verfahren haben will: sicherlich nicht! Aber eine Nachkontrolle sollte und könnte es schon sein.
Ich meine, diesbezüglich können wir uns ein Beispiel an der Kontrolle nehmen, wie sie in den drei Nachrichtendiensten, die es in Österreich gibt, nämlich den beiden Heeresnachrichtendiensten und dem BVT, abläuft. Dort gibt es ständige Unterausschüsse, im Übrigen vertraulich arbeitende Unterausschusse! Das funktioniert, wie mir Kollege Amon sagt, recht gut und recht vernünftig. Also, eine Nachkontrolle durch einen ständigen Unterausschuss zur Arbeit der Staatsanwälte, schiene mir durchaus angemessen und möglich, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Nach der Causa Westenthaler, die wir besonders extensiv erörtert haben – und Hand aufs Herz: manches habe nicht nur ich als Vorsitzender drei, vier, fünf oder auch sechs Mal gehört; ich komme dann am Schluss meiner Ausführungen noch auf das Thema Effizienz zu sprechen –, zur sogenannten Causa Öllinger: Da ging es um Folgendes – und da kann ich mich deutlich kürzer fassen. Gab es eine Bespitzelung von Mandataren „auf Grund von Ersuchen von Mandataren“ „durch Organe der Republik“? (Abg. Ing. Westenthaler: „Gab“ es?) – Meine sehr verehrten Damen und Herren und meine Damen und Herren an den Fernsehschirmen, bitte entschuldigen Sie dieses Amtsdeutsch! Es ging um die Frage, ob namentlich der Herr Abgeordnete Öllinger Einfluss auf einen Polizeibeamten genommen hat, Bespitzelungen von Mandataren vorzunehmen.
Es sind diesbezüglich Strafverfahren anhängig. Es gibt manchen offenen Widerspruch. Die Schlüsselfrage, die zu klären sein wird – und darauf reduziert sich das Ganze auch schon wieder aus meiner Sicht –, ist, ob es Herrn Abgeordnetem Öllinger bekannt war, ob der Polizist ein Polizist war oder nicht. Herr Abgeordneter Öllinger sagt dazu nachhaltig Nein, andere sehen gewisse offene Fragen, insbesondere, Herr Kollege Graf, die freiheitliche Fraktion! Das wird noch zu klären sein.
Eines scheint aber, wie ich meine, Konsens des Untersuchungsausschusses zu sein, nämlich, dass insgesamt bei der Genehmigung oder genauer genommen, Herr Kollege Pendl, bei der Nichtuntersagung von Nebentätigkeiten ein wenig restriktiver vorgegangen werden soll, auch wenn es sich um Datenforensiker handelt. (Abg. Öllinger: Das war nicht die Frage!) Zur Aufgabe dieses Polizeibeamten aus Linz, der dann auch in Wien gerne gesehen war, würde man heute wahrscheinlich neben dem Begriff Datenforensiker auch den Fachausdruck Cybercop in Sachen Rechtsextremismus sagen können. Deswegen wurde er nach Wien geholt.
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