Zum Dritten, zur Causa Kasachstan: Das BZÖ war schon so freundlich, mich auf diese Causa durch dieses wunderbare Foto aufmerksam zu machen. (Abg. Mag. Stadler: Ja, ja! Nicht abgearbeitet! – Die Abgeordneten des BZÖ halten neuerlich die Tafeln in die Höhe, auf denen ein Foto des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht, und darunter die Aufschrift „Abgedreht!“, zu sehen ist.) – Herr Kollege Stadler, es frisst Sie ja bloß der Neid, dass Sie noch nie Gegenstand eines Foto des Jahres geworden sind! (Abg. Mag. Stadler: Ja, das wird es sein!) Dieses Foto wurde einmal von Journalisten dazu gewählt. Lange ist es her. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.) Im Übrigen: Es war nicht dieses Foto mit einem leicht verbissenen Gesichtsausdruck, es gibt auch deutlich schönere Fotos von damals. (Abg. Neugebauer: Das ist unverkrampft!) Es wäre nett gewesen, wenn Sie das genommen hätten. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir hätten noch „lei-lei“ drunterschreiben können!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist der Untersuchungsauftrag deutlich enger gefasst als das viele wahrhaben wollten: einerseits im Untersuchungsausschuss, andererseits auch in der Öffentlichkeit. Da geht es laut Beschluss des Nationalrates – und dieser ist auch durch den Untersuchungsausschuss nicht abänderbar – darum, „welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über versuchte Einflussnahmen ausländischer Geheimdienste“ „auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besitzen“ – nicht mehr und nicht weniger. – Also: ausländische Dienste, Einfluss auf Abgeordnete, Einfluss auf das Parlament.
Dazu lautet das Ergebnis des Untersuchungsausschusses aus meiner Sicht, dass es sehr wohl einen Einfluss auf österreichische Staatsbürger gab und gibt. Da gibt es ja auch Verfahren, auch Verurteilungen. Da gab es diese Mithilfe, die bereits dokumentiert ist. Die Aufregung über eine Aufenthaltsgenehmigung des kasachischen Ex-Botschafters habe ich von Anfang an nie ganz verstanden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Erstens stimmt es laut veröffentlichter Aussage der Anwälte des Herrn Ex-Botschafters Alijew nicht, dass ein Aufenthaltstitel binnen 24 Stunden erteilt worden wären. (Abg. Mag. Stadler: Woher wissen Sie das? ... gar nicht ermitteln dürfen!) Am 24. August 2007 ist der Antrag gestellt worden, am 3. September 2007 ist er genehmigt worden. Also, das sind immerhin zehn Tage. Das ist rasch, aber das sind nicht 24 Stunden.
Was vergessen wird: Nach meiner Auffassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte Herr Ex-Botschafter Alijew aufgrund drohender Verfolgungshandlungen in seinem Heimatland allemal die Möglichkeit auf Stellung eines Asylantrages gehabt. (Abg. Mag. Stadler: Das ist bemerkenswert!) Und im Interesse Österreichs ist es aus meiner Sicht – das mögen sie als meine Privatmeinung sehen, aber sei’s drum; das muss ja kein objektiver Bericht sein, obwohl ich mich bemühe – allemal zweckmäßig, zu sagen: Aufenthalt bekommt er, denn sonst stellt er einen Asylantrag mit allen bekannten Folgen. (Abg. Mag. Stadler: Woher weiß der das alles? Das haben wir gar nicht ermitteln dürfen! – Abg. Amon: ... in den Unterlagen ...! In den Akten!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gestehe aber auch, dass ich mir insbesondere in Sachen Kasachstan die eine oder andere weitere Ladung gut hätte vorstellen können, mir gewünscht hätte. (Rufe beim BZÖ: Oje! – Abg. Ing. Westenthaler: Ist nicht durchgegangen! Schade!) Das war vielleicht auch aus Zeitgründen nicht mehr möglich.
Wenn Verantwortliche des BVT, also der Stapo-neu – wenn man so will –, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einen Staatsbürger, der als ORF-Journalist auch hier im Hohen Hause tätig war, als „Einflussagenten“ bezeichnet haben, dann verstehe ich nicht ganz, warum wir ihn nicht laden konnten. (Abg. Ing. Westenthaler: Das fragen Sie Ihre Fraktion! Fragen Sie nach, warum die blockiert haben!) Das Gleiche gilt auch für frühere Abgeordnete (Zwischenrufe bei BZÖ und
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