Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 17

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listin dabei sitzt. Generell – und das halte ich für besonders wesentlich –: Den Verzicht auf persönliche Beleidigungen nicht nur gegenüber Auskunftspersonen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern gerade gegenüber Kollegen anderer Frak­tio­nen, hätte ich mir gewünscht und wünsche ich mir für die Zukunft. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein konkretes Problem, das evident geworden ist und für das ich keine abschließende Antwort oder Empfehlung habe, ist, dass durch überschießendes Zitieren (Abg. Ing. Westenthaler: Wieder „überschießend“! Was da drübergeschossen wird!) und auch Verlesen aus den geheimen und vertraulichen Akten in einer öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses diese Akteninhalte öffentlich werden. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Da braucht es eine Regelung und – wenn ich doch den Ansatz einer Empfehlung abgeben darf – eine Geschäftsordnung, die dem Vorsitzenden ermög­licht, sehr rasch einzugreifen (Abg. Dr. Pilz: Das täte so passen!), wenn dieses Zitieren aus Akten überschießend ist, und diese Befragung, de facto diese Veröffent­lichung von vertraulichem Akteninhalt auch abzustellen, auch wenn es dem befragen­den Abgeordneten dann nicht ganz recht ist. (Abg. Mag. Stadler: Damit man leichter vertuschen kann! Ganz klar!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Zweites: Es geht um die Befragung von Personen, zum Beispiel Staatsanwälten zu laufenden Verfahren. Das darf nicht sein in öffentlicher Sitzung. Es geht aber auch generell um die Befragung von Mitarbeitern – sehr kompetenten Mitarbeitern! – unserer Dienste. Da kann man sich jetzt darüber freuen oder nicht, aber ein Land braucht Nachrichtendienste fürs Inland, fürs Ausland. (Abg. Mag. Stadler: Das glaube ich nicht!) Das ist auch in der heutigen Zeit nicht anders. (Abg. Mag. Stadler: Aber nicht solche! Parteipolitische Eifersüchteleien!)

Aber es ist durchaus verständlich, dass bei Befragung in öffentlicher Sitzung da sehr, sehr wenig herauskommen kann. Deswegen könnte man mit einer höheren Bereitschaft gerade auch der Opposition zu einer konstruktiveren Arbeit im Ausschuss beitragen, dass man diese Befragungen in vertraulicher Sitzung abhandelt. Wenn Sie es ehrlich meinen mit Ihrer Arbeit, sehr geehrter Herr Abgeordneter Stadler, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pilz, dann muss Ihnen die Arbeit in vertraulicher Sitzung gleich wichtig sein wie die in öffentlicher Sitzung (Abg. Mag. Stadler: Sie wollen die Öffentlichkeit ausschließen!), sonst gibt es dann Vorwürfe wie „politische Show“ und anderes mehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein letztes, die Frage des Zeitmanagements: (Abg. Mag. Stadler: Wieso sind Sie so medienfeindlich? Medienfeindlichkeit ...! Bloß keine Medien dabeihaben! Bloß keine Öffentlichkeit dabeihaben! Alles ...!) – Ich denke, dass hier sehr viel und gut in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist. Bei manchem, was wir diskutiert haben, Herr Kollege Stadler, sollten gerade Sie froh sein, dass wir Geschäftsordnungsdiskussionen auch vertraulich gehalten haben! (Abg. Mag. Stadler: Offen ...!) Es wäre nicht immer gut gewesen, wenn sich Ihre überschießende Vorgangsweise auch vor Journalisten abgespielt hätte, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Last but not least: Untersuchungsausschüsse müssen sich die Frage nach ihrer Effi­zienz stellen lassen. Es kann doch nicht sein, dass diesem Spitzel-Untersuchungs­ausschuss quasi der Vorwurf gemacht wird, „nur“ 120 Stunden gearbeitet zu haben, weil der Eurofighter-Untersuchungsausschuss doppelt so lange gearbeitet hat und vier Mal so viele Zeugen vor sich hatte! Die größten Gerichtsverfahren dieser Republik brauchen nicht so viel Zeit. Zeugenbefragungen auch in sehr wichtigen Verfahren dauern sicherlich nicht drei oder vier Stunden. Den Staatsanwalt, den Richter gibt es nicht, der oder die das macht beziehungsweise zulässt. Es braucht da also mehr Effizienz!

 


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