Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 19

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dritter Präsident Dr. Graf. 12 Minuten Redezeit. – Bitte.


9.38.14

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Was wir jetzt von Vorsitzendem Dr. Martin Bartenstein vernommen haben, war nicht wirklich ein Bericht über die Ergebnisse oder auch über die Versäumnisse des Untersuchungsausschusses, sondern war tatsächlich eher wie ein Geständnis zu werten – ein Geständnis, wenn auch in salbungsvollen, ruhigen Worten eingepackt, dass die ÖVP den nächsten Anschlag auf die parla­mentarischen Rechte hier im Hohen Haus nicht nur plant, sondern bereits am Werk ist, diesen zu erarbeiten.

Wer zwischen den Zeilen, wer zwischen den salbungsvollen Worten des Herrn Kolle­gen Bartenstein mitgehört hat, konnte zwei Dinge erkennen: Die Öffentlichkeit ist lästig in diesem Zusammenhang, und man muss daher bei der Reform der Verfahrensord­nung für Untersuchungsausschüsse möglichst danach trachten, die Öffentlichkeit noch weiter auszuschließen! Kollege Bartenstein hat auch dem das Wort geredet, dass die Rechte der Abgeordneten weiter einzuschränken sind. Er hat es schön verpackt, indem er verweisend auf eine Ordnung in einem anderen Land gesagt hat, dass nicht alles vom Rednerpult aus in dieser Republik künftighin gesagt werden soll.

Genau das ist das Gefährliche, Herr Kollege Bartenstein! Wenn Sie meinen, dass wir hier am Rednerpult oder als Abgeordnete nicht mehr alles sagen dürfen, auch wenn Sie es am Ende salbungsvoll verpacken in strafrechtliche „Kostüme“ wie Verleumdung und so weiter, dann frage ich Sie: Wer in diesem Land soll denn feststellen, ob ein Abgeordneter – Sie nennen es immer so – „überschießend“ oder verleumderisch ge­han­delt hat? – Etwa die Staatsanwaltschaft, die in den letzten Jahren am Werk war und ausschließlich oder überwiegend politisch nur gegen (Abg. Bucher: Gegen die Opposition vorgegangen ist!) Abgeordnete der Opposition vorgegangen ist? (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Ist das das Ziel einer Reform, Herr Kollege Cap? Die freie Rede möglichst noch mehr einzuschränken in Form eines neuen strafrechtlichen Paragraphen, indem man wieder nach dem Staatsanwalt ruft, der in Wirklichkeit in die Schranken gewiesen gehört? – Daher: Ich würde fast meinen, kann man ein Geständnis herauslesen, aber einen Bericht nicht.

Was sind die Aufgaben des Parlaments im Wesentlichen? (Abg. Kopf: Die brauchen wir uns von dir nicht erklären zu lassen!) – Die Aufgaben des Parlaments sind, die Gesetzgebung vorzunehmen und die Kontrolle der Vollziehung und der Verwaltung wahrzunehmen. Aber die Kontrolle braucht „Zähne“, und eines der wesentlichsten Kontrollmomente ist ein Untersuchungsausschuss.

Aber wenn man einen Untersuchungsausschuss nur mehr abwürgt und ihn beendet, wenn man, schon bevor er eingesetzt wurde, vom Ende eines Ausschusses redet, dann ist es für jede Auskunftsperson und für jede Behörde ganz leicht, überhaupt wenn man Zeitpunkte setzt – und das ist ja einer der Kardinalfehler in den letzten Unter­suchungsausschüssen gewesen. Wenn man Endzeitpunkte schon am Anfang setzt, braucht sich jeder nur mehr auszurechnen: Was muss ich unternehmen, um diesen Ausschuss und diese Untersuchung auszusitzen? (Abg. Neugebauer: Das kann aber auch einer Straffung der Debatte dienen! Das kann ja auch durchaus eine Straffung der Debatte sein!) – Das kann doch nicht in unserem Interesse sein, Herr Kollege Cap! Wir wollen doch Aufklärung!

Sie von SPÖ und ÖVP sind jedoch eine Partnerschaft eingegangen, eine eingetragene Partnerschaft zur Vertuschung von Missständen in Verwaltung und Vollziehung, eine


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite