Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 27

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nur Peter Pilz oder Peter Westenthaler, sondern jeden Bürger! (Abg. Ing. Westen­thaler: Willkür!)

Ich habe gestern wieder solch einen Fall erlebt. Jeder Bürger kann bei derartigen Ruf­datenerfassungen unter die Räder kommen, wenn Rufdaten willkürlich selektiv herangezogen werden, um eine bereits von einem Polizeibeamten getroffene Arbeits­hypothese über einen Tathergang in einen Gerichtsakt hineinzutransportieren. Wie sich herausgestellt hat, nimmt die Staatsanwaltschaft – und zumeist auch die Gerichte – das eins zu eins einfach in den Strafakt, in die Anklage und dann in die Urteile auf.

Das, meine Damen und Herren, wollten wir im Interesse der Bürger mit der Justiz­ministerin und der Innenministerin diskutieren! Aber das wird nicht möglich sein, weil die ÖVP das nicht will.

Beide sind schwarze Ministerinnen. Die ÖVP hat Angst davor, dass die Justizministerin Zugeständnisse machen könnte, die sie schon in der „Pressestunde“ gemacht hat. Jeder Schwarze sagt schon: Um Gottes willen, wäre sie bloß nicht in die „Presse­stunde“ gegangen! Und von der Innenministerin wollen sie überhaupt nicht, dass sie sich diesem Problem stellt.

Wir haben eine überforderte und frustrierte Polizei, das gebe ich zu, aber die Rechnung dafür muss jener Bürger bezahlen, der dann unter die Räder kommt, wenn schlampig ermittelt wird und nur mehr die Arbeitshypothese eines Polizeibeamten gilt. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ein rechtsstaatliches Problem, das jeden Bürger jeden Tag betreffen kann. Daher muss mit einer Ministerin darüber diskutiert werden, und zwar unter Wahrheits­zwang und unter Vorhalt von Dokumenten, denn manches ist im Ausschuss nur deswegen aufgeklärt worden, weil man die Dinge schwarz auf weiß vorlegen konnte. Manche Aussage musste nur deshalb korrigiert werden, weil die Dokumente eine andere Sprache gesprochen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Donnerwetter!) Der Zuseher soll auch wissen, dass das in einem gewöhnlichen Ausschuss so nicht möglich ist. Genau das ist der Unterschied!

Dass ein Staatsanwalt erst nach langem Vorhalt von Dokumenten bereit war, etwas zuzugeben, und dass das dann in die Ankündigung der Ministerin gemündet ist, diese Sondereinheit der Staatsanwaltschaft aufzulösen, war nur deshalb möglich, weil wir Dokumente vorlegen konnten. Das können wir in einem anderen Ausschuss so nicht.

Das war nur deswegen möglich, weil wir die Dokumente auch studiert haben. Wenn wir uns auf die Sozialdemokraten verlassen hätten, wären die Dokumente heute noch da drin und würden verschimmeln. Meine Damen und Herren, so schaut’s aus!

Die ÖVP hatte von vornherein nicht Interesse an Aufklärung, sondern nur Interesse am Anpatzen der Opposition. Das ist klar! Die ÖVP hat außerdem das größte Interesse am Schutz ehemaliger Minister wie Strasser.

Meine Damen und Herren, es war der ÖVP anzusehen, wie peinlich es war, als der Staatsanwalt zugeben musste, dass er ein so dickes (das Ausmaß zeigend) Akten­konvolut über Ex-Minister Strasser im Akt einfach übersehen hat. Er hat es vergessen. (Abg. Ing. Westenthaler: Verjährt!) Es ist dann verjährt.

Der Fall war verjährt, da konnte man leider nichts mehr machen. Zuerst vergisst man – und dann war es verjährt! Ja, mein Gott, so ist halt der Rechtsstaat!

Das war der ÖVP irrsinnig peinlich. Aber die Peinlichkeit ging ja weiter. Es hat sich dann aber herausgestellt, dass der gleiche Staatsanwalt ein Vorbringen des Anwaltes des Ministers Strasser gegen Pilz sofort als bewiesen betrachtet und sogar schon überlegt hat, den PC, den Computer des Kollegen Pilz beschlagnahmen zu lassen, und


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