ein Verbrechen, wenn die Rede eines Abgeordneten wiedergegeben wird. So weit ist es gekommen!
Das ist Regierungsjustiz, wenn gegen jeden einzelnen unbequemen Oppositionsabgeordneten Strafverfahren ohne jede rechtliche Grundlage vom Zaun gebrochen werden (Abg. Mag. Stadler: Gegen jede rechtliche Grundlage!), und andererseits dann, wenn es für Ex-Minister wie Ex-Minister Strasser eng wird, eine 130-seitige Anzeige vergessen wird. Der BIA-Beamte ermittelt, hat die Anzeige in der Hand, vergisst sie. Kollektives Vergessen bricht aus, die Oberstaatsanwaltschaft vergisst. Nur ein einziger Beamter im Justizministerium hat gesagt: Um Gottes willen, da sind ja 130 Seiten, das steht ja ganz oben auf der Anzeige, das steht ja ganz oben auf dem Vorhabensbericht.
Das ist vergessen worden? – Und als dann nicht mehr vergessen werden konnte, weil ein einziger Beamter im Justizministerium gesagt hat: Hoppla, aufwachen, Staatsanwaltschaft! Hoppla, aufwachen, Innenministerium!, hat man gesagt: Jessas, da sind ja 130 Seiten! Aber jetzt sind sie verjährt! Es ist sich gerade um ein paar Wochen nicht ausgegangen. Es ist gerade ein paar Wochen zu lange vergessen worden, jetzt ist alles verjährt. Herr Dr. Strasser ist in Sicherheit.
Meine Damen und Herren, das ist Regierungsjustiz! Wenn Politiker der Österreichischen Volkspartei, die dafür sorgen, dass Milliarden an Freunde ihrer Partei fließen und nicht in wichtige öffentliche Projekte, wo Freunde der Partei Riesengeschäfte machen, für die Universitäten aber kein Geld da ist, wenn auf amtsmissbräuchliche Art und Weise Posten in der Polizei nicht nach Qualifikation, sondern nach Parteibuch besetzt werden, dann konnte das über viele Jahre nur deswegen passieren, weil ÖVP-Minister und -Ministerinnen, nicht nur im Innenministerium, gewusst haben: Uns kann nichts passieren, denn der Staatsanwalt schaut auf uns, das Innenministerium schaut auf uns; es kann kein Verfahren geben, weil es gegen ÖVP-Politiker kein Verfahren geben darf!
Jetzt zum Abgeordneten Bartenstein. Erlauben Sie mir ein Wort zur Vorsitzführung, ich komme gleich wieder zu dem Thema zurück. Im Gegensatz zu Abgeordneten der FPÖ und auch des BZÖ bin ich der Meinung, dass Kollege Bartenstein als ehemaliges Mitglied von Kabinetten Dr. Schüssel und Angehöriger des ÖVP-Klubs eigentlich sehr viel probiert hat, um zu einer fairen Vorsitzführung zu kommen und unter seiner Leitung über weite Strecken dieser Ausschuss gut funktioniert hat. Das muss man auch anerkennen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich danke auch – hier ohne jeden Vorbehalt – dem Verfahrensanwalt Dr. Hoffmann, der alles getan hat, dass wir auf eine sehr vernünftige und gesetzeskonforme Art untersuchen konnten. Ich danke natürlich auch dafür, Herr Dr. Hoffmann, dass Sie in der Austria Presse Agentur festgestellt haben – ich zitiere –: ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf hatte der Opposition einen menschenverachtenden Umgang mit den Zeugen im U-Ausschuss vorgeworfen. Hoffmann weist das zurück.
Ja, wir haben uns gemeinsam bemüht, ein ordentliches Verfahren durchzuführen, aber das Verfahren war für die ÖVP zu ordentlich und zu erfolgreich. Das war das Problem des Verfahrens.
Ich habe eine einzige wirkliche Kritik an Ihnen, Herr Dr. Bartenstein, und die möchte ich durchaus öffentlich äußern: Sie sagen, es hat keine Hinweise auf Minister und Ministerinnen gegeben und deswegen keinen Grund, Regierungsmitglieder zu laden.
Ich zitiere aus Akten, ich habe es im Ausschuss auch getan: Bundesministerium für Justiz, 15. April 2008: in der Causa Haidinger, für die Bundesministerin in Vertretung Mag. Thomas Grünewald (Abg. Amon: Die Causa Haidinger war gar nicht Untersuchungsgegenstand!); 29. April 2008: in der Causa Strasser, für die Bundesministerin
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