Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 55

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Justiz Regierungsmitglieder anders behandelt hat als Oppositionsabgeordnete. Eine Causa Pilz, eine Causa Westenthaler sehe ich nicht. (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Da wir immer aufgefordert werden, die nüchternen Fakten sprechen zu lassen, sage ich Ihnen: Wenn wir die nüchternen Fakten ansehen, dann sind diese bedenklich genug! Herr Abgeordneter Peter Pilz hat aufgedeckt, dass der ehemalige Innenminister Strasser politisch motivierte Postenbesetzungen vorgenommen hat.

Es hat zwei Anzeigen gegeben: eine gegen den Abgeordneten Pilz und eine gegen den ehemaligen Innenminister Strasser. Gegen den Abgeordneten Pilz ist zügig ermit­telt worden, bei der Anzeige gegen Strasser ist gar nichts passiert.

Nach einiger Zeit hat man gesagt: Na gut, da müssen wir etwas machen. – Man ist folgendermaßen vorgegangen: Man hat gesagt: Schauen wir einmal in die Personal­akten! Vielleicht finden wir dort Interventionsschreiben.

Man muss dazu sagen, nur der Dümmste wird die Interventionsschreiben der Partei­freunde den Personalakten beilegen. Man hat natürlich nichts gefunden. – Und das war es dann: Keine Einvernahme von Strasser, keine Einvernahme von anderen! Das war es!

Die Oberstaatsanwaltschaft hat dann festgestellt, dass die Ermittlungen schlampig geführt worden sind, hat aber gleichzeitig gesagt: Na, es ist ohnehin alles verjährt. – Also das „beruhigt“ mich: Einerseits ist alles verjährt, weil schlampig ermittelt wurde, und andererseits ist genau der Grund, dass schlampig ermittelt wurde, dass die Ver­jährung eingetreten ist.

Also so geht es nicht! Da dürfen wir uns dann nicht wundern, wenn am Ende des Tages die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, dass einige Politikerinnen und Politiker von der Justiz besser behandelt werden.

Jetzt gibt es zwei Interpretationsmöglichkeiten. Die eine ist: Die Staatsanwälte haben tatsächlich bei Regierungsmitgliedern weggeschaut und keine Eile gehabt. Und die andere Interpretationsmöglichkeit ist: Schlampereien in der Staatsanwaltschaft.

Der zweiten Möglichkeit hängt offensichtlich die heute abwesende Justizministerin an, die immer sagt: Na ja, das ist die Folge der Überlastung der Staatsanwälte. – Da mag sie vielleicht gar nicht so Unrecht haben. Was sie jedoch übersieht, ist, dass genau da ihre politische Verantwortlichkeit beginnt. Genau sie ist schuld daran, dass es bezüg­lich Staatsanwälten heute eine personelle Unterbesetzung gibt, sodass ihnen Fehler passieren.

Erst heute steht wieder in den „Salzburger Nachrichten“, dass der Staatsanwaltschaft rund 43 MitarbeiterInnen fehlen. Nur: Die politische Verantwortung dafür trägt eindeutig die Justizministerin und sonst niemand!

Der zweite Punkt ist die Causa Bespitzelungsvorwurf der FPÖ gegenüber dem Abge­ordneten Öllinger. Auch da sollte man bei den nüchternen Fakten bleiben. Ein Mitarbeiter des Dritten Nationalratspräsidenten hat den Abgeordneten Öllinger ange­zeigt – und dann ist etwas passiert, was an sich ein Routinevorgang ist und was auch gut ist.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Auslieferungsbegehren beim Nationalrat gestellt. Und dann kommt der entscheidende Punkt: Bevor dieses Auslieferungsbegehren überhaupt noch dem Abgeordneten Öllinger zugegangen ist, ist es schon auf rechtsextremen Internetseiten aufgetaucht, wurde also offensichtlich aus dem Parlament herausge­spielt.

 


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