Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 57

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Alijew hat einen Antrag in Wien gestellt – der ist nicht positiv entschieden worden. Innerhalb eines Tages hat er den Antrag in Wien zurückgezogen und hat in der BH Horn den Antrag auf Niederlassungsbewilligung gestellt. Er hat dann noch eine Art Leumundsschreiben vom stellvertretenden Generaldirektor für die öffentliche Sicher­heit, einem ÖVP-Parteibuchträger, erhalten und am gleichen Tag die Niederlassungs­bewilligung bekommen.

In den Akten sind klare Indizien dafür, dass möglicherweise Geldzahlungen der Grund dafür waren. Das haben wir nicht abschließend klären können (Abg. Amon: Vor allem stimmt es nicht!), aber eine Anfrage zu diesem Umstand ist vollkommen legitim, meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass wir diesen Aspekt nicht weiter im Unter­suchungsausschuss prüfen konnten.

Daher ist meine Conclusio zu diesem Fall relativ einfach – sie lautet: Wann immer ein Skandal in Richtung ÖVP weist, wird der Untersuchungsausschuss abgedreht. Das ist die Conclusio zu diesem Fall, meine Damen und Herren!

Ich möchte noch einen Entschließungsantrag einbringen, denn der Untersuchungs­aus­schuss hat ein halbes Jahr lang gearbeitet. Auch wenn uns die MinisterInnen heute nicht zuhören, so soll dieser Untersuchungsausschuss nicht ergebnislos bleiben.

Die Grünen legen einen 127-seitigen Bericht vor, der sehr detailliert und der auch öffentlich abrufbar ist. (Abg. Amon: Ist das ein Bericht oder eine Entschließung?)

Die Abgeordneten Pilz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen stellen folgenden An­trag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequen­zen aus dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben dargestellten Ergebnisse des Unter­suchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments in ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, und dafür Sorge zu tragen, dass

1. die Rechte von Zeugen in Strafverfahren, insbesondere hinsichtlich diese betref­fende Überwachungsmaßnahmen gestärkt werden,

2. die Immunität von Nationalratsabgeordneten nicht mit formalen Tricks umgangen wird,

3. Personen, die sich hilfesuchend an Nationalratsabgeordnete wenden, nicht von polizeilicher Überwachung bedroht werden,

4. die größtmögliche Unabhängigkeit der Justiz von politischer Einflussnahme insbe­sondere auch im Bereich der Staatsanwaltschaften sichergestellt wird,

5. Amtsmissbrauch durch sachwidrige Berücksichtigung von parteipolitischen Interes­sen angemessen bestraft wird,

 


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