Im Hinblick auf das Beweisthema 1.1. sind daher folgende Feststellungen zu treffen:
Dem kasachischen Geheimdienst ist es gelungen, über zwei österreichische Staatsbürger (Des-?)Informationen in einer Form an den freiheitlichen Parlamentsklub zu übermitteln, die Abgeordnete dazu veranlassten, diese Informationen in parlamentarischen Anfragen zu verwerten. Er hat dadurch die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten des FP-Klubs mittelbar beeinflusst.
Die Operation wurde im Hinblick auf die öffentliche Meinungsbildung intern von den handelnden Personen (insb. LEONID B. und CHRISTIAN P.) als großer Erfolg gewertet.
Folgende offene Fragen des Beweisthemas 1.1. in diesem Zusammenhang können aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses durch SPÖ und ÖVP nicht geklärt werden:
Welche österreichischen Staatsbürger involviert waren. Es waren zwar jedenfalls mehrere österreichische Staatsbürger in die Operation involviert, die der Justiz bekannt sind und gegen die Strafverfahren laufen, die Rolle einiger weiterer Personen (und auch ehemaliger Abgeordneter) wie zB Karl BLECHA oder Anton GAÁL konnte jedoch nicht untersucht werden.
Wann die betroffenen freiheitlichen Abgeordneten von der wahren Herkunft der Informationen erfuhren. Hier wäre insbesondere die Einvernahme von Berndt E., Christian P., Dr. Peter FICHTENBAUER und anderen Auskunftspersonen erforderlich gewesen.
Ob und inwieweit es zu Geldflüssen gekommen ist. (Während der Untersuchung hat es zumindest keine Hinweise auf Geldflüsse an den FPÖ Klub gegeben).
Warum die Organe des BMI die Operation des kasachischen Nachrichtendienstes im Nationalrat ungehindert weiter laufen ließen und ob und wie die Bundesministerin für Inneres in diese Entscheidung involviert war.
Warum die Abgeordneten des Nationalrats und mit ihnen sowohl die Präsidentin des Nationalrats als auch die betroffenen Abgeordneten erst aus dem gedruckten Verfassungsschutzbericht von der Operation des KNB im Parlament erfuhren
1.1.b. Erteilung von Aufenthaltstiteln an Rakhat ALIYEV und dessen Umfeld
Zentraler Gegenstand der Anfrage 292/J XXIV. GP der Abgeordneten VILIMSKY, MAYERHOFER, HÜBNER sowie der Anfrage 322/J dXXIV. GP des Abgeordneten MAYERHOFER war die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Rakhat ALIYEV, Alnur MUSSAYEV und Vadim KOSHLYAK. Berndt E. bezeichnete in seiner Einvernahme vom 2.4.2009 die Aufklärung vermuteter Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang als wesentlichen Zweck der parlamentarischen Anfragen, die er mitinitiiert hatte. Zur Beurteilung der Beeinflussung von Abgeordneten gehört es daher jedenfalls auch zu hinterfragen, ob die dem FPÖ-Klub zugespielten Informationen als bewusste Desinformation zu betrachten sind, oder ob zutreffende Verdachtslagen über tatsächliche Missstände in der Verwaltung berichtet und in parlamentarischen Anfragen hinterfragt wurden.
Dazu ergeben sich aus den übermittelten Akten folgende Abläufe, wobei zu bemerken ist, dass die Original-Verwaltungsakten zur Erteilung der Aufenthaltstitel durch die BH Horn bzw. die vorherige Verweigerung der Erteilung durch die MA 35 dem Untersuchungsausschuss nicht vorlagen. Es wurden jedoch Unterlagen des BVT bzw. der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit übermittelt, welche Daten über den Verfahrensablauf enthalten. Für eine Beurteilung der Erteilung der Aufenthaltstitel sind auch vorherige Ermittlungen gegen ALIYEV und nachgewiesene Kontakte ALIYEVS zu Politik und Verwaltung darzustellen.
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