Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 97

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1. Juni 2007

Haftbefehl des LG Wien (Richter ARTNER) gegen ALIYEV ua. Festnahme von ALIYEV und S***. ALIYEV wurde aufgrund gesundheitlicher Beschwer­den in ein Krankenhaus eingeliefert. KOSHLYAK, B*** und K*** stellen sich freiwillig.

Von der kasachischen werden Gerüchte gestreut, ALIYEV würde von sich nach Kasachstan ausreisen wollen.

Bericht der StA Wien an die OstA über Einleitung des Auslieferungsverfahrens gegen ALIYEV ua. Laut der StA Wien liegt Fluchtgefahr vor und besteht derzeit kein Auslieferungshinderungsgrund. StA SEDA ist zum Berichtszeitpunkt auf Dienstreise.

3a/2/2/333

3a/2/2/753

6. Juni 2007

Antrag EV der StA Wien auf Kontensperrungen von ALIYEV wegen Geldwäscheverdachts, Bericht von StA Wien an die OstA

3a/2/2/701

26. Juni 2007

Bericht der StA Wien (SEDA) an die OStA über neue Geldwäscheverdachtsmeldungen gegen ALIYEV, seinen Vater ua. Bericht über Einstweilige Verfügun­gen von Kontensperrungen.

3a/2/2/681

30. Juni 2007

Treffen im Hotel Marriot in Wien zwischen DERBAS, Obst. Gerhard J. (BK) und CI Hubert B. (BVT), sowie MUSSAYEV, Dolmetscherin Frau V..

DERBAS gab an, er wolle i.S. ALIYEV eine Aussage vor dem Richter tätigen, da aber Wochenende sei, mache er seine Angaben gegenüber den Beamten des BMI. Er sagt, dass von kasachischer Seite auf ihn Druck ausgeübt wurde, er solle ALIYEV belas­ten.

3a/2/2/691

3. Juli 2007

Bericht des BMJ, dass von BMI-BVD und BMI-BKA Information weitergegeben wird, dass der ehemalige Ministerpräsident K. betont, ALIYEV wäre in einen Putsch verwickelt gewesen und würde im Falle einer Auslieferung „liquidiert werden“. Es wird empfohlen, ALIYEV nicht auszuliefern.

(Information erfolgt über Email von Botschafterin *** an das BmeiA;, Weiterleitung an BMI (BUXBAUM; ZWETTLER), diese leiten Email an BMJ (***) weiter, wegen Auslieferungsverfahren.)

3a/1/1

7. August 07

Verfahren Auslieferung zur Strafverfolgung 301 St 3/07f:

Beschluss des LG für Strafsachen Wien zu 282 Ur 70/07z, dass Auslieferung unzulässig. Auslieferung wurde gemäß § 34 Abs 1 ARHG abgelehnt.

3a/2/2/432

 


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