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Bericht der StA Wien an die OStA, dass kein Grund für eine Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens besteht. Eine Einstellung des Inlandsverfahrens würde zur Blockierung der wechselseitigen Gewährung der Rechtshilfe zwischen Kasachstan und Österreich führen. Der Bericht rechtfertigt auch, weshalb Zweifel an der geänderten Aussage von Adonis DERBAS bestehen. Angeblich wird gegen ALIYEV in Kasachstan mittlerweile auch ein Verfahren wegen politischer Delikte (Umsturzversuch) geführt. Zum neuerlichen Auslieferungsgesuch werden von Kasachstan umfangreiche, allerdings nicht übersetzte Unterlagen vorgelegt. Seitens der StA Wien, BMJ wird nicht eingesehen, weshalb Österreich die Kosten für die Übersetzungen übernehmen sollte. |
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Bilaterales Vorbereitungstreffen für Besuch GStA Kasachstan bei FBM BERGER: Kasachstan spricht Geldwäsche an und kündigt neues Auslieferungsbegehren an |
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Besuch GStA Kasachstan bei FBM BERGER |
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Gespräch der österreichischen Botschaft (ÖB) in Kasachstan mit Generalstaatsanwalt DAULBAJEW. Der Eindruck der österreichischen Firmen, es gäbe repressive Maßnahmen gegen sie sollte in dem Gespräch zerstreut werden. Österreichische Firmen würden angeblich nicht diskriminiert. |
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Ersuchen um die Auslieferung zur Strafvollstreckung: Das Urteil, das vom Bezirksgericht Almaty am 15. Jänner 2008 verhängt wurde, soll vollstreckt werden. |
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Bericht der StA Wien an die OStA zum Auslieferungsverfahren 301 St 3/07f: Verfahren abgeschlossen, Auslieferung nicht zulässig. Auslieferungsverfahren gegen MUSSAYEV steht im Raum. Über Inlandsverfahren wird berichtet, Stand der Übersetzungen. |
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Bericht der StA Wien an die OStA über Einleitung des Auslieferungsverfahrens zur Strafvollstreckung zu 301 St 53/08v. Kasachstan soll mitteilen, ob die Verurteilten von Verteidigern vertreten waren. |
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Interministerielle Sitzung zwischen BMJ, BMI und BMeiA. Laut BMeiA belasten Vorgänge rund ALIYEV und MUSSAYEV die Beziehungen zu Kasachstan erheblich. Aus der Sicht des BMI steht im Mittelpunkt, Anschläge durch die kasachische Seite in Österreich zu verhindern, die Verhaftung von Ildar A. wird angekündigt. Weiters soll Murat K. eingeladen werden, dass Bundesgebiet zu verlassen. Das BMeiA spricht sich gegen diese Vorgehensweise aus, da in Kasachstan der Eindruck entstehen würde, dass nur Mitglieder des derzeitigen Regimes in Österreich verfolgt werden würden. Das BMeiA regt an, doch ein Strafverfahren gegen ALIYEV zu führen. Für das BMeiA ist nicht nachvollziehbar, weshalb ALIYEV neuerlich einen Aufenthaltstitel erhalten habe. Laut BMJ wäre nach den derzeit vorliegenden Unterlagen eine Verurteilung von ALIYEV geradezu ausgeschlossen. BMJ und BMI sind sich einig, dass ALIYEV nicht nach Kasachstan abgeschoben werden könnte. |
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