Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 100

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Bericht der StA Wien an die OStA, dass kein Grund für eine Wiederaufnahme des Auslieferungsver­fah­rens besteht.

Eine Einstellung des Inlandsverfahrens würde zur Blockierung der wechselseitigen Gewährung der Rechtshilfe zwischen Kasachstan und Österreich führen.

Der Bericht rechtfertigt auch, weshalb Zweifel an der geänderten Aussage von Adonis DERBAS bestehen.

Angeblich wird gegen ALIYEV in Kasachstan mittler­weile auch ein Verfahren wegen politischer Delikte (Umsturzversuch) geführt.

Zum neuerlichen Auslieferungsgesuch werden von Kasachstan umfangreiche, allerdings nicht über­setzte Unterlagen vorgelegt.

Seitens der StA Wien, BMJ wird nicht eingesehen, weshalb Österreich die Kosten für die Übersetzun­gen übernehmen sollte.

Bilaterales Vorbereitungstreffen für Besuch GStA Kasachstan bei FBM BERGER: Kasachstan spricht Geldwäsche an und kündigt neues Auslieferungs­begehren an

Besuch GStA Kasachstan bei FBM BERGER

Gespräch der österreichischen Botschaft (ÖB) in Ka­sachstan mit Generalstaatsanwalt DAULBAJEW. Der Eindruck der österreichischen Firmen, es gäbe repressive Maßnahmen gegen sie sollte in dem Gespräch zerstreut werden. Österreichische Firmen würden angeblich nicht diskriminiert.

Ersuchen um die Auslieferung zur Strafvoll­streckung:

Das Urteil, das vom Bezirksgericht Almaty am 15. Jänner 2008 verhängt wurde, soll vollstreckt werden.

Bericht der StA Wien an die OStA zum Aus­liefer­ungsverfahren 301 St 3/07f: Verfahren abgeschlos­sen, Auslieferung nicht zulässig. Auslieferungs­ver­fahren gegen MUSSAYEV steht im Raum. Über Inlandsverfahren wird berichtet, Stand der Über­set­zungen.

Bericht der StA Wien an die OStA über Einleitung des Auslieferungsverfahrens zur Strafvollstreckung zu 301 St 53/08v. Kasachstan soll mitteilen, ob die Verurteilten von Verteidigern vertreten waren.

Interministerielle Sitzung zwischen BMJ, BMI und BMeiA.

Laut BMeiA belasten Vorgänge rund ALIYEV und MUSSAYEV die Beziehungen zu Kasachstan erheb­lich.

Aus der Sicht des BMI steht im Mittelpunkt, Anschläge durch die kasachische Seite in Österreich zu verhindern, die Verhaftung von Ildar A. wird ange­kündigt. Weiters soll Murat K. eingeladen werden, dass Bundesgebiet zu verlassen. Das BMeiA spricht sich gegen diese Vorgehensweise aus, da in Kasachstan der Eindruck entstehen würde, dass nur Mitglieder des derzeitigen Regimes in Österreich verfolgt werden würden. Das BMeiA regt an, doch ein Strafverfahren gegen ALIYEV zu führen. Für das BMeiA ist nicht nachvollziehbar, weshalb ALIYEV neuerlich einen Aufenthaltstitel erhalten habe.

Laut BMJ wäre nach den derzeit vorliegenden Unter­lagen eine Verurteilung von ALIYEV geradezu aus­geschlossen. BMJ und BMI sind sich einig, dass ALIYEV nicht nach Kasachstan abgeschoben wer­den könnte.

 


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