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Interministerielle Sitzung zwischen BMJ, BMI und BMeiA. Laut BMeiA belasten Vorgänge rund ALIYEV und MUSSAYEV die Beziehungen zu Kasachstan erheblich. Aus der Sicht des BMI steht im Mittelpunkt, Anschläge durch die kasachische Seite in Österreich zu verhindern, die Verhaftung von Ildar A. wird angekündigt. Weiters soll Murat K. eingeladen werden, dass Bundesgebiet zu verlassen. Das BMeiA spricht sich gegen diese Vorgehensweise aus, da in Kasachstan der Eindruck entstehen würde, dass nur Mitglieder des derzeitigen Regimes in Österreich verfolgt werden würden. Das BMeiA regt an, doch ein Strafverfahren gegen ALIYEV zu führen. Für das BMeiA ist nicht nachvollziehbar, weshalb ALIYEV neuerlich einen Aufenthaltstitel erhalten habe. Laut BMJ wäre nach den derzeit vorliegenden Unterlagen eine Verurteilung von ALIYEV geradezu ausgeschlossen. BMJ und BMI sind sich einig, dass ALIYEV nicht nach Kasachstan abgeschoben werden könnte. |
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Asylantragstellung von Ehepaar K., Ehepaar S. und Familie KOSHLYAK. Alle diese Personen werden dem engen Umfeld von ALIYEV zugerechnet. Verfahren werden vom Bundesasylamt, Außenstelle Wien geführt. |
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Bericht der StA Wien, wo unter anderem begründet wird, weshalb DERBAS nicht mehr einvernommen wird und weshalb gegen DERBAS ein Verfahren wegen Verleumdung eingeleitet wurde. |
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Treffen eines Vertreters des Generalstaatsanwalts von Kasachstan mit StA Dr. SEDA wegen Auslieferung zur Vollstreckung sowie Inlandsverfahren. Kritik von Kasachstan, dass Auslieferung aufgrund von Aussage Adonis DERBAS abgelehnt wurde und dieser nicht direkt von der StA bzw. von Dr. SEDA einvernommen wurde obwohl er sich in Wien befunden hätte. |
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Vorlage von Unterlagen zum Verfahren 301 St 53/08v durch die Republik Kasachstan zum Beweis, dass Auszuliefernde von eigenen Anwälten im Verfahren vertreten worden sind. |
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Ersuchen der Republik Kasachstan um Rechtshilfe, Verfahren zu 311 HSt 84/091 wegen Verfahren gegen ALIYEV wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung |
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Information über Stand Verfahren im BMJ: Übersicht über verschiedene Verfahren, die Enderledigung von Entscheidung über Inlandsverfahren soll zusammen mit Entscheidung über Ersuchen um Auslieferung zur Strafvollstreckung ergehen. |
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